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Natalie Urwyler hat erfolgreich gegen ihre Entlassung geklagt. © srf

Lobbyist diskreditiert Ärztin

fs /  In der Schweiz lässt ein Arbeitgeber eine entlassene Angestellte öffentlich als schwierig darstellen. Ein beispielhaftes Vorgehen gegen Diskriminierungsvorwürfe.

Das Inselspital Bern hat Nathalie Urwyler wegen «zerrütteten Vertrauensverhältnisses» entlassen. Zu diesem Zeitpunkt war intern eine Beschwerde der Ärztin wegen Frauendiskriminierung hängig. Urwyler hatte ihren Vorgesetzten vorgeworfen, sie bei der akademischen Karriere anders als Männer zu behandeln und ihr Vorankommen gezielt zu behindern. Zudem kritisierte sie, dass die Klinik Mutterschutzbestimmungen missachte.

Erfolgreiche Klage
Gegen ihre Entlassung klagte Urwyler aufgrund des Gleichstellungsgesetzes, das während eines Beschwerdeverfahrens einen Kündigungsschutz vorschreibt. Das Inselspital versuchte darauf, die Ärztin in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Ohne Erfolg: Zuletzt hat das Berner Obergericht im Frühsommer in zweiter Instanz die Kündigung aufgehoben. Das Inselspital muss Urwyler wieder einstellen und ihr Lohnrückstände, Anwaltskosten und Parteientschädigung in der Höhe von 700’000 Franken zahlen (620’000 Euro). Das Inselspital, das vom Kanton Bern mitfinanziert wird, hat dieses Urteil mittlerweile akzeptiert.

Spital engagiert Lobbyisten
Klagen wegen Diskriminierung am Arbeitsplatz sind selten. Der Fall von Nathalie Urwyler zeigt beispielhaft, wie steinig der Weg für Klägerinnen ist. Das Inselspital hat unmittelbar nachdem Urwyler Klage eingereicht hatte, eine der schweizweit grössten Konsulenten-Agenturen engagiert. Ein Lobbyist sollte in der Öffentlichkeit das Bild einer schwierigen Frau verbreiten, deren Fall nichts mit Frauendiskriminierung zu tun habe, berichtet die Online-Zeitung «infosperber»: «Offensichtlich war man sich der Brisanz der Kündigung sehr wohl bewusst. Dass bei der Lobbyarbeit darauf hingewirkt wurde, die Oberärztin als schlechtes Beispiel für Frauenanliegen und als schwierig darzustellen, wirft allerdings ein eher unrühmliches Licht auf die Chefetage des Inselspitals.»

Offene Fragen zu Offenen Briefen
Bevor das Obergericht in zweiter Instanz urteilte, machte das Inselspital zudem öffentlich, dass Angestellte sich gegen eine Wiedereinstellung von Urwyler geäussert hätten. Die Zusammenarbeit mit ihr habe man als schwierig und herausfordernd erlebt, hiess es in einem der offenen Briefe. Sie sei keine Kämpferin für Frauenrechte und bringe Unruhe in das Spital. Auf Nachfrage von «infosperber» gab das Spital zuerst eine Unterschriftenzahl von 250 für die offenen Briefe an, reduzierte diese jedoch später auf 42. Überprüfen durfte «infosperber» diese Angabe nicht.


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