Schweiz: Arbeitgeber müssen Stillpausen zahlen

fs /  Mütter dürfen ihre Kinder am Arbeitsplatz stillen. Mehr noch: Die Stillpausen gelten künftig als bezahlte Arbeitszeit.

Arbeitgebende in der Schweiz müssen Stillpausen am Arbeitsplatz in Zukunft entlöhnen. Die Verordnung soll entsprechend präzisiert werden. Dies hat das Parlament entschieden. Sobald die revidierte Verordnung in Kraft tritt, kann die Schweiz das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschutz ratifizieren. Unterzeichnet hat sie das Abkommen schon vor Jahren. Dieses regelt unter anderem den Kündigungsschutz während und nach der Schwangerschaft, schreibt Massnahmen zum Gesundheitsschutz vor und verbietet die Diskriminierung von Müttern. So müssen Stillpausen am Arbeitsplatz als bezahlte Arbeitszeit gelten.
Bisher erfüllte das Schweizer Recht die Anforderungen dieser Konvention, die vor zwölf Jahren verabschiedet worden ist, weitgehend. Die einzige Rechtslücke betraf den Lohn während der Stillpausen. Nach bisherigem Recht durften Mütter ihre Kinder am Arbeitsplatz stillen. Die Verordnung liess aber offen, ob diese Zeit entschädigt wird oder nicht. Damit konnten die Arbeitgeber entscheiden, ob sie die Stillpausen entlöhnen wollen oder nicht. Die Arbeitgeber wollten bei dieser Regelung bleiben und die Konvention nicht ratifizieren. SP und Grüne sprachen sich für bezahlte Stillpausen aus. Sie argumentierten unter anderem mit der Gleichstellung, die durch das Abkommen gefördert werde.
Bis jetzt haben erst 26 der 183 IAO-Mitgliedstaaten die Konvention zum Mutterschutz ratifiziert. Dazu gehören Österreich und Italien. Nicht unterzeichnet haben bisher unter anderen Deutschland und Frankreich.


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