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Jüngere Kindergärtnerinnen erhalten in Schaffhausen höhere Löhne als ältere. © cc

Teil-Erfolg für Kindergärtnerinnen

fs /  In der Schweiz hat das Höchstgericht eine Lohnklage von älteren Kindergärtnerinnen an die Vorinstanz zurückgewiesen.

Das Bundesgericht hat mit der knappen Mehrheit von drei zu zwei Stimmen eine Diskriminierungsklage von älteren Kindergärtnerinnen gegen den Kanton Schaffhausen abgewiesen, berichtet die Nachrichtenagentur sda. Die Kindergärtnerinnen konnten eine Lohndiskriminierung nicht glaubhaft machen. Doch das Höchstgericht erteilte der Vorinstanz den Auftrag zu prüfen, ob die Einreihung berufserfahrener Kindergärtnerinnen in das heutige Lohnsystem im Vergleich zu den jüngeren Kindergärtnerinnen rechtsungleich war (Aktenzeichen: 8C_56/2017).

Uneinheitliche Lohnerhöhungen
Der Kanton hatte 2005 die Löhne jüngerer Kindergärtnerinnen und von Berufseinsteigerinnen um rund 1000 Franken (900 Euro) im Monat angehoben. Ältere Kindergärtnerinnen mussten sich mit einer Lohnerhöhung von 400 Franken (360 Euro) begnügen. 2011 forderten 24 ältere Kindergärtnerinnen, die teilweise seit Jahrzehnten im Beruf waren, dass ihr Lohn rückwirkend ab 2007 angehoben wird. Doch die Regierung lehnte die Forderung ab. Die Löhne der älteren Kindergärtnerinnen seien nicht diskriminierend.
Ungleiche Behandlung
Das kantonale Obergericht gab Ende 2016 den Kindergärtnerinnen Recht und forderte die Regierung auf, «diskriminierungsfreie Löhne» festzulegen. Die erfahrenen Kindergärtnerinnen hatten vor Obergericht auch eine rechtsungleiche Behandlung gegenüber den jüngeren Kindergärtnerinnen geltend gemacht. Damit hatte sich die Vorinstanz jedoch nicht befasst. Nun muss sie dies auf Geheiss des Bundesgerichtes nachholen. Im Unterschied zu einer Lohndiskriminierung kann bei einer rechtsungleichen Behandlung der Lohn erst ab dem Zeitpunkt der Einreichung der Klage eingefordert werden.

Höhere Löhne im Kanton Aargau
Letzten Herbst hat das Bundesgericht ebenfalls mit der knappen Mehrheit von drei zu zwei Stimmen eine Lohnklage von Kindergärtnerinnen aus dem Kanton Zürich abgewiesen. Der Berufsverband sprach damals von einem politischen Urteil.
Erfolgreich waren die Kindergärtnerinnen im Kanton Aargau: Das Verwaltungsgericht hiess ihre Lohnklage vor vier Jahren gut. Die Regierung akzeptierte das Urteil und das Parlament stimmte der Lohnerhöhung und rückwirkenden Lohnnachzahlungen zu. Seit Anfang dieses Jahres verdienen die Kindergärtnerinnen gleich viel wie die Primarlehrkräfte. Die Lohnerhöhung kostet den Kanton mehrere Millionen Franken im Jahr.


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