Ärztinnen fordern Quote für Spitzenjobs

fs /  Bis 2018 sollen 40 Prozent der Führungspositionen in der Medizin mit Frauen besetzt sein. Das fordert der Deutsche Ärztinnenbund.

Fünf Jahre später (2023) soll der Frauenanteil auf allen Führungsebenen in Krankenhäusern, Universitätskliniken und in allen Gremien der Universitäten und der ärztlichen Selbstverwaltung bei 50 Prozent liegen. Regine Rapp-Engels, Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes (DÄB), sagte anlässlich des Deutschen Ärztetages Ende Mai, dass die behauptete «Feminisierung» in der Medizin eine «Wahrnehmungsstörung verunsicherter Kollegen» sei. Der Frauenanteil bei den Leitungsfunktionen in deutschen Krankenhäusern liege bei 26 Prozent, der Anteil der Chefärztinnen werde auf acht bis zehn Prozent geschätzt. Bei den ordentlichen Professuren sei er noch tiefer.

Unterstützerinnen

Bisher haben über 100 Medizinerinnen die Forderung «Pro Quote in der Medizin» unterzeichnet. Dazu gehören Doris Henne-Bruns (Direktorin Chirurgie am Universitätsklinikum Ulm), Gabriele Kaczmarczyk (emeritierte Professorin Berliner Charité), Marion Kiechle (Direktorin der Frauenklinik am Universitätsklinikum rechts der Isar in München), Christiane Kuhl (Direktorin der Klinik für Radiologie Universitätsklinikum Aachen), Adelheid Kuhlmey (Direktorin Institut für Medizinische Soziologie Berliner Charité), Dorothee von Laer (Direktorin Virologie Medizinische Universität Innsbruck) und Regine Rapp-Engels (Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes).

Frauenquote für Aufsichtsräte
Eine Frauenquote von 30 Prozent schlägt Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) für die Aufsichtsräte (Verwaltungsräte) von börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Firmen vor. In diesen Unternehmen müssen auch Arbeitnehmende im Aufsichtsrat sein. Ist diese Quote bis 2016 nicht erfüllt, sollen Stühle im Aufsichtsrat leer bleiben, bis die Quote erreicht ist. Die 30-Prozent-Quote betrifft etwa 100 Unternehmen.
Börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen sollen selber eine Frauenquote für ihre Führungsgremien festlegen können, über deren Erreichen sie öffentlich Rechenschaft ablegen müssen. Sanktionen soll es keine geben. Betroffen sind rund 3500 Firmen.

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