
In Führungspositionen des öffentlichen Dienstes soll der Frauenanteil grösser werden.
Beförderungspraxis hebelt Frauenquote aus
Frauenquoten für den öffentlichen Dienst werden in der Praxis umgangen. Dies stellt ein Gutachten für Nordrhein-Westfalen fest.
Im deutschen Bundesland schreibt das Gesetz vor, dass im öffentlichen Dienst bei gleicher Qualifikation die Frau befördert werden soll. Trotzdem stagnieren die Frauenanteile in Führungspositionen. Der Grund: In der Praxis werden die Qualifikations-Kriterien so lange differenziert, bis es keine Kandidatinnen mit gleicher Eignung mehr gibt. Dies stellt Hans-Jürgen Papier, früherer Präsident des Bundesverfassungsgerichts, in einem Gutachten für die nordrhein-westfälische Landesregierung fest. Wegen der vielen Einzelkriterien trete der Fall der gleichen Qualifikation kaum noch ein. «Dadurch läuft die Quotenregelung, die erst bei einem Qualifikationsgleichstand angewandt werden kann, letztlich ins Leere», lautet das Fazit von Papier.
Gesetzgeber gefordert
Das Gleichstellungsgebot der Verfassung (Artikel 3 Grundgesetz) sei ein ebenso wichtiges Staatsziel wie das Prinzip der Bestenauslese, das für den öffentlichen Dienst gelte. Der Gesetzgeber sei deshalb verpflichtet, Frauen effektiver zu fördern, heisst es im Gutachten. Papier schlägt vor, die «Ausdifferenzierung der Qualifikationsmerkmale» gesetzlich zu beschränken. Der einschlägige Passus im Gesetz könnte laut Papier wie folgt umformuliert werden: «Frauen sind bevorzugt zu befördern, soweit ein Bewerber nicht eine offensichtlich bessere Eignung, Befähigung oder fachliche Leistung vorzuweisen hat.» Damit könnte eine bis ins Detail gehende Differenzierung der Qualifikations-Kriterien gesetzlich verhindert werden. Weiter empfiehlt Papier ein Klagerecht für Gleichstellungsbeauftragte bei Verstössen gegen gleichstellungsrechtliche Vorgaben.
Frauen in Spitzenpositionen untervertreten
Ende 2012 waren nach Angaben der nordrhein-westfälischen Landesregierung zwar mehr als die Hälfte (fast 60 Prozent) der beim Land Beschäftigten Frauen. Auch im höheren Dienst ist die Mehrheit der Beschäftigten (55 Prozent) weiblich. Doch je höher die Position, desto geringer ist der Frauenanteil. In der höchsten Gehaltsgruppe liegt der Frauenanteil unter einem Viertel (24,6 Prozent). Die Landesregierung will mehr Frauen in Führungspositionen bringen. Die Ergebnisse des Gutachtens sollen in die Novelle (Gesetzesvorschlag) zur Modernisierung des Dienstrechtes einfliessen, die Ende dieses Jahres vorliegen soll.
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