Nquo2-2

Eine Quote erhöht den Frauenanteil in den Aufsichtsgremien von Unternehmen. © DBB

Frauenquote macht den Unterschied

fs /  Gesetzlicher Druck erhöht in Deutschland die Frauenquote im Aufsichtsrat. Dies zeigt ein Vergleich.

Seit zwei Jahren sind grosse börsennotierte Unternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, bei Neubesetzungen im Aufsichtsrat mindestens 30 Prozent Frauen zu wählen. Diese Frauenquote für das Aufsichtsgremium gilt nach aktuellem Stand für 105 Firmen. Der «Women-on-Board-Index 185» vergleicht nun erstmals die Frauenanteile von Unternehmen, die der gesetzlichen Quote unterliegen, mit Unternehmen, die im DAX notiert sind, aber nicht unter die Quote fallen. Erstellt hat die Rangliste der Verein «Frauen in die Aufsichtsräte» (Fidar).

Quote wirkt
Der Vergleich von 185 Unternehmen zeigt: Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten mit gesetzlicher Frauenquote liegt durchschnittlich bei über 28 Prozent und erreicht damit fast die vorgeschriebene 30-Prozentquote. Die Unterschiede zwischen den Unternehmen sind allerdings gross und reichen von einem Frauenanteil von 50 Prozent bis zu null Prozent.
Die von der Quote nicht betroffenen DAX-Unternehmen erreichen dagegen nur einen Frauenanteil von durchschnittlich 19 Prozent. «Die Quote hat den Unterschied gemacht», sagt Fidar-Präsidentin Monika Schulz-Strelow. «Im direkten Vergleich zeigt sich, dass der gesetzliche Druck nötig war, um den Veränderungsprozess zu beschleunigen.»

Freiwilligkeit wirkungslos
3500 Firmen konnten eigene Ziele für den Frauenanteil im Aufsichtsgremium festlegen und sollten diese bis Ende Juni dieses Jahres erreichen. Der Fidar-Vergleich zeigt, dass sich bei diesen Unternehmen wenig verändert hat. Diese Vorgaben für die 3500 Unternehmen seien zu wenig wirkungsvoll, kritisiert Monika Schulz-Strelow. «Wir brauchen ein neues Gesetz – zunächst die 30-Prozent-Quote für die Aufsichtsräte der 3500 Unternehmen.»

Frauenquoten in der Schweiz und Österreich
In der Schweiz schlägt der Bundesrat (Regierung) für grosse Unternehmen eine gesetzliche Mindestquote von 30 Prozent für Verwaltungsräte (Aufsichtsgremium) vor. Wer die Quote verfehlt, müsste lediglich die Gründe und die umgesetzten und geplanten Massnahmen offen legen. Trotzdem gelten die Chancen, dass das Parlament dem Vorschlag zustimmt, als schlecht.
In Österreich hat das Parlament eine verpflichtende Frauenquote von 30 Prozent für die Aufsichtsräte aller börsennotierten Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden beschlossen. Ab 2018 müssen diese bei Neubesetzungen mindestens 30 Prozent Frauen wählen. Tun sie dies nicht, ist die Wahl nichtig und das Aufsichtsratsmandat bleibt unbesetzt.
Quotenregelungen für Unternehmen gibt es auch in Norwegen, Frankreich, Italien, Spanien, Finnland und den Niederlanden.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

keine

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

IBAN: CH 0309000000604575581