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Zürcher Kindergärtnerinnen haben erfolglos höhere Löhne gefordert. © cc

Keine Lohnerhöhung für Kindergärtnerinnen

fs /  In der Schweiz lehnt das Höchstgericht höhere Löhne für Kindergärtnerinnen ab. Der Berufsverband spricht von einem politischen Urteil.

Das Bundesgericht hat mit der knappen Mehrheit von drei zu zwei Stimmen entschieden, dass die Löhne der Kindergärtnerinnen im Kanton Zürich nicht diskriminierend sind. Es hat damit das Urteil der Vorinstanz bestätigt und die Klage von drei Kindergärtnerinnen und Berufsverbänden abgewiesen.

Lohn diskriminierend
Im Kanton Zürich ist der Kindergarten seit der Volksschulreform im Jahr 2008 obligatorischer Bestandteil der Volksschule. Die Kindergärtnerinnen sind seither Lehrkräfte der ersten Schulstufe mit entsprechenden Pflichten. Sie erhalten jedoch für ein 100-Prozent-Pensum weiterhin nur 87 Prozent des Lohns ihrer Lohnklasse. Und sie sind eine Lohnklasse unter den Primarlehrkräften (Grundschule) eingeteilt. Die Klägerinnen begründeten ihre Klage damit, dass die Berufsanforderungen mit der Volksschulreform stark gestiegen sind. Ihr 100-Prozent-Pensum müsse deshalb auch zu 100-Prozent entlohnt werden.
Lohn nicht diskriminierend
Das Bundesgericht ist anderer Ansicht. Die Anforderungen an den Beruf hätten sich in den vergangenen Jahren zwar stark verändert, doch das treffe auf das ganze Lehrpersonal zu und nicht nur auf die Kindergartenlehrkräfte. Dass der Kanton für ein 100 Prozent-Pensum nur 87 Prozent des Lohnes zahle, sei nicht diskriminierend. Wegen der pädagogisch begründeten geringeren Anzahl Lektionen habe ein Vollpensum weniger Wochenarbeitsstunden und dürfe entsprechend tiefer entlohnt werden. Die Einstufung in die tiefere Lohnklasse sei im Rahmen des gesetzlichen Spielraumes zulässig. Auch Gerichtsschreiber und Ingenieure mit einem Master-Abschluss seien in dieser Lohnklasse (Aktenzeichen 8C_696/2016, Urteil noch nicht veröffentlicht).
«Politisches Urteil»
Mit dem Urteil des Bundesgerichtes ist die Lohndiskriminierungsklage auch in letzter Instanz gescheitert. Franziska Peterhans, Zentralsekretärin des Dachverbandes Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH), sagte gegenüber dem öffentlich-rechtlichen TV-Sender SRF: «Ich bin sicher, dass es ein politisches Urteil war.» Man habe Angst vor den finanziellen Folgekosten eines anderen Entscheides gehabt. Brigitte Fleuti, Präsidentin des Verbands Kindergarten Zürich, sagte der «Limmattaler Zeitung», das Urteil sei eine abschreckende Botschaft für junge Leute. Damit werde es in Zukunft noch schwieriger als heute, Personal zu rekrutieren. Doch der Kampf gehe weiter: «Es ist wie damals mit dem Frauenstimmrecht: Wir bleiben dran und kämpfen weiter um die volle Anerkennung. Irgendwann wird sie uns beigemessen werden. In Japan ist es so, dass die Lehrpersonen auf der Kindergartenstufe am besten bezahlt werden. Weil man dort weiss, dass Dinge, die man im Kindheitsalter nicht lernt, später kaum noch nachgeholt werden können.»


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