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Mütter erhalten Schadenersatz, wenn sie keinen Betreuungsplatz für ihre Kinder bekommen. © cc

Stadt muss Schadenersatz für fehlende Kita-Plätze zahlen

fs /  In Deutschland hat erstmals ein Gericht Müttern Schadenersatz zugesprochen, weil sie wegen fehlender Kinderbetreuungs-Plätze nicht arbeiten gehen konnten.

Die Stadt Leipzig muss drei Müttern wegen fehlender Plätze in einer Kindertagesstätte (Kita) zusammen über 15’000 Euro (16’000 Franken) Schadenersatz zahlen. Dies hat das Landgericht Leipzig entschieden. Laut dem Urteil hat die Stadt ihre Amtspflichten verletzt, weil die drei Klägerinnen keinen Betreuungsplatz für ihre Kinder erhielten. In Deutschland haben Eltern seit August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für ein bis drei Jahre alte Kinder.

Einkommensabhängiger Schadenersatz
Die Klägerinnen mussten länger als geplant zu Hause bleiben, um ihre Kinder zu betreuen. Sie verlangten einkommensabhängigen Schadenersatz in der Höhe von 2500, 4500 und 8100 Euro. Die Stadt argumentierte, sie erfülle den gesetzlichen Auftrag mit einer umfangreichen Kindertagesstättenplanung. Es sei bei freien Trägern und privaten Investoren zu Verzögerungen gekommen. Deshalb hätten Kita-Plätze gefehlt.

Stadt muss vorsorgen
Diese Argumentation liess das Landgericht nicht gelten. Von der Einführung des gesetzlichen Anspruches auf einen Kita-Platz 2008 bis zum Inkrafttreten 2013 habe die Stadt fünf Jahre Zeit gehabt, um genug Kita-Plätze zu schaffen. Die Stadt könne sich nun nicht damit herausreden, dass andere Träger versagten. Sie müsse auch für einen «unvorhersehbaren Bedarf» vorsorgen. Dies habe sie nicht hinreichend belegen können. Weiter heisst es im Urteil, dass die Stadt den Müttern nicht vorwerfen könne, sie hätten nicht alles unternommen, um den Verdienstausfall abzuwenden. Die Mütter hätten auch keinen Kita-Platz erhalten, wenn sie die Plätze per Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht eingeklagt hätten. Die Stadt kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Fachleute geben einer Berufung jedoch wenig Chancen auf Erfolg (Aktenzeichen: 7 O 1455/14, 7 O 1928/14, 7 O 2439/14).
Präzedenzfall
Laut Ursula Krickel vom Deutschen Städte- und Gemeindebund ist mit dem Urteil in Deutschland erstmals eine Stadt zur Zahlung von Schadenersatz für Verdienstausfall verurteilt worden. Zuvor habe es in einzelnen Fällen aussergerichtliche Einigungen gegeben. Das Urteil ist kein Grundsatzurteil, sondern eine Einzelfallentscheidung. Diese habe aber einen Präzedenzfall geschaffen, der zu einer Klageflut führen könne, sagte Familienrechtlerin Katrin Schröter in der «Bild».

Frühere Urteile
Bisherige Urteile wegen fehlender Kita-Plätzen betrafen alternative Betreuungsangebote. So entschied letzten Herbst das Verwaltungsgericht Stuttgart, dass die Stadt die Kosten für eine teurere private Kita übernehmen muss, weil die Eltern für ihr Kind keinen Platz in einer städtischen Kita bekamen. Im September 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Eltern den Mehraufwand für eine selbst beschaffte Betreuungsstelle von der Kommune erhalten, wenn diese ihnen keinen Kita-Platz angeboten hat.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte im August 2013 entschieden, dass Kommunen Eltern an eine Tagesmutter verweisen dürfen, wenn Kita-Plätze fehlen. Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Stuttgart vom Herbst 2013 dürfen Kommunen im Einzelfall Eltern Kita-Plätze in Nachbarorten anbieten.


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