haschu-1

Der Handschlag mit der Lehrerin wird nicht gesetzliche Pflicht. © srf

Handschlag mit Lehrerin doch nicht im Gesetz

fs /  Muslimische Schüler werden nicht explizit verpflichtet, ihrer Lehrerin die Hand zu geben. Die Schulen sollen Verhaltensregeln definieren und durchsetzen.

In der Schweiz haben zwei muslimische Schüler ihrer Lehrerin den üblichen Handschlag verweigert. Der Fall aus dem Kanton Baselland hatte über die Landesgrenzen hinaus für Aufsehen gesorgt. Die Kantonsregierung schlug Anfang dieses Jahres vor, den Handschlag explizit ins Bildungsgesetz aufzunehmen. Doch nun hat sie einen Rückzieher gemacht.

Händedruck gestrichen
Bildungsdirektorin Monica Gschwind (FDP) hat nach der Vernehmlassung (Begutachtung) kürzlich entschieden, den Händedruck nicht explizit im Gesetz zu erwähnen. In der Vorlage, die nun ans Parlament geht, heisst es lediglich, dass Schüler und Eltern «die Werte einer freiheitlichen, gleichberechtigten und solidarischen Gesellschaft» achten müssen. Anhang des Gesetzesentwurfes ist der überarbeitete Teil «Gelebte Religion und Schulalltag» aus dem Handbuch für Schulbehörden und Schulleitungen. Dieses enthält erstmals ein Kapitel «Gleichstellung der Geschlechter».

Widersprüche
Laut der «Basellandschaftlichen Zeitung» ist das Handbuch deutlich fordernder, obwohl es nur Empfehlungen und keine Weisungen enthält. Die Folge seien Widersprüche zwischen Gesetzesentwurf und Handbuch. Im Handbuch stehe beispielsweise: «Die in der Schulgemeinschaft vereinbarten Umgangsformen sind in jedem Fall einzufordern.» Im Gesetzesentwurf heisse es hingegen, dass jeder Fall individuell geprüft werden müsse.

Laut Christa Sonderegger von der kantonalen Bildungsdirektion ist das Handbuch nicht schärfer formuliert als das Gesetz, sondern detaillierter. In der Vernehmlassung sei kritisiert worden, dass das Gesetz der falsche Ort für den Händedruck sei. «Nun sind wir dafür im Handbuch klarer.» Damit mache die Regierung klar, dass die Schulen die Verhaltensregeln definieren und durchsetzen sollen. Das Parlament beginnt im Spätsommer mit der Beratung des Gesetzesentwurfs.

«Frauenbild ist Gretchenfrage»
In Deutschland hat ein muslimischer Polizist für Aufsehen gesorgt, weil er einer Kollegin aus religiösen Gründen die Hand nicht geben wollte. Der Polizeibeamte, der sich zum Islam bekennt, begründete dies mit religiösen Gründen. Die Behörden versetzten ihn in den Innendienst und eröffneten ein Disziplinarverfahren. Schärfste Sanktion ist die Entlassung. Ernst Scharbach, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sagte im Südwestrundfunk, der Kollege müsse gehen, wenn er Frauen weiterhin die Hand nicht geben wolle. Polizisten müssten ihr Gegenüber weltanschaulich neutral behandeln. Im Staatsbetrieb dürfe es keine Diskriminierung geben. «Ein verfassungsgemässes Frauenbild ist die Gretchenfrage für die Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.»


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

keine

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

IBAN: CH 0309000000604575581