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Alleinerziehende erhalten länger Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für das Kind. © pab

Alleinerziehende erhalten mehr Geld vom Staat

fs /  Deutschland zahlt für Kinder länger Unterhaltsvorschuss. Betroffene beurteilen die Neuregelung als «guten Kompromiss».

Wenn ein Unterhaltspflichtiger keinen oder zu wenig Unterhalt für ein Kind zahlt, springt der Staat ein. In Deutschland endete der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss (Alimentenbevorschussung) bisher spätestens mit dem 12. Geburtstag des Kindes. Ab dem 1. Juli 2017 zahlt der Staat unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 18. Geburtstag und damit in den meisten Fällen bis zum Ende der Unterhaltspflicht. Weitere wichtige Neuerung: Die Bezugsdauer für Kinder jeden Alters ist nicht mehr auf sechs Jahre beschränkt. Die Höhe des Vorschusses soll altersabhängig zwischen 150 und 268 Euro monatlich betragen (160 und 290 Franken).

«Meilenstein»
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) spricht von einem «Meilenstein». Der Verband hat eine bedingungslose Zahlung von Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr gefordert, beurteilt die Reform aber als «guten Kompromiss»: «Für die alleinerziehenden Eltern – zu 90 Prozent Mütter – von über einer Million Kindern bedeutet das weniger Sorge und Last bei der Sicherung der Existenz ihrer Kinder.» Für über 12-Jährige erhalten Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss nicht bedingungslos. Voraussetzung ist, dass das Kind keine Sozialleistung Hartz-IV erhält oder der alleinerziehende Elternteil bei Hartz-IV-Bezug zusätzlich ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt.

Bund zahlt mehr
Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) rechnet mit jährlichen Mehrkosten von insgesamt 350 Millionen Euro (375 Millionen Franken). Bund, Länder und Kommunen hatten monatelang um die Finanzierung gerungen. Nun übernimmt der Bund 40 Prozent des Unterhaltsvorschusses und die Länder 60 Prozent. Bisher trug der Bund einen Drittel der Kosten für den Unterhaltsvorschuss und die Länder zwei Drittel. Den Vorschuss sollte der Staat eigentlich bei den säumigen Unterhaltspflichtigen eintreiben. Dies gilt jedoch als aufwändig und entsprechend tief ist die Erfolgsquote.

Mehr Anspruchsberechtigte
In Deutschland zahlt der Staat bisher nach Angaben des Bundesministeriums für rund 440’000 Kinder Unterhaltsvorschuss, weil meistens die Väter ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Anspruchsberechtigt wären mehr, der Anspruch wird jedoch nicht immer geltend gemacht. Wie viele Kinder nun zusätzlich Anspruch auf Unterhaltsvorschuss erhalten, ist umstritten. Das Bundesministerium rechnet mit 260’000 Kindern, der Deutsche Städte- und Gemeindebund mit 400’000.


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