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Gerichte müssen Unterhaltspflichtige stärker in die Pflicht nehmen. © dbb

Ex-Mann darf beim Unterhalt nicht tricksen

fs /  Ein Mann darf seinen Verdienst nicht mehr absichtlich reduzieren, um weniger Unterhalt zahlen zu müssen. Dies hat das höchste Schweizer Gericht entschieden.

Das Bundesgericht hatte den Fall eines Mannes zu beurteilen, der seiner Ex-Frau monatlich 3000 Franken (2800 Euro) Unterhalt zahlen musste. Zwei Jahre nach der Scheidung verlangte er, diesen Betrag zu reduzieren, weil er erwerbslos geworden sei. Die Justiz des Kantons Basel-Stadt hiess seinen Antrag gut und reduzierte den Unterhalt massiv.

«Rechtsmissbräuchliches Verhalten»
Dagegen legte die Frau Berufung ein. Das Bundesgericht hat ihr jetzt Recht gegeben und damit seine Praxis geändert. Es begründete sein Urteil damit, dass der Mann seine gut bezahlte Arbeitsstelle als Finanzchef von sich aus gekündigt habe. Damit habe er selber den Sachverhalt geschaffen, auf dessen Basis er verlangt habe, weniger Unterhalt zahlen zu müssen. Ein solches Verhalten sei rechtsmissbräuchlich und schliesse eine Herabsetzung des Unterhaltsbeitrages aus.

Berechnung des Unterhaltes
Die Gerichte berechnen den Unterhalt aufgrund des Einkommens des zahlungspflichtigen Ex-Gatten. Wenn ein Unterhalt infolge eines gesunkenen Einkommens des Mannes reduziert wird und den Bedarf der Ex-Frau nicht mehr deckt, kann das Gericht von einem höheren Einkommen ausgehen und den Unterhalt entsprechend höher berechnen. Voraussetzung ist, dass es dem Unterhaltspflichtigen möglich und zumutbar ist, beispielsweise sein Arbeitspensum zu erhöhen oder eine besser bezahlte Stelle anzunehmen, und damit die Einkommensverminderung rückgängig zu machen. Ob dies möglich ist, muss das Gericht entscheiden.

Praxisänderung
Bisher konnte ein Unterhaltspflichtiger, der sein Einkommen absichtlich reduziert hatte, mit der Unterstützung der Gerichte rechnen. Diese entschieden in den meisten Fällen, dass er seinen ursprünglichen Lohn nicht wieder erreichen kann und setzten den Unterhaltsbetrag herab. Jetzt hat das Höchstgericht diese Praxis geändert. Neu dürfen die Gerichte Unterhaltsbeiträge auch dann nicht reduzieren, wenn der Unterhaltspflichtige seinen ursprünglichen Lohn nicht wieder erreichen kann. Offen bleibt, wie in solchen Fällen unterhaltsberechtigte Frauen zu ihrem Geld kommen sollen, kommentierte die «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ).

Gängige Taktik
Erik Johner, Anwalt beim Zentrum für Scheidungsberatung Divortis, sagte gegenüber der NZZ, es komme oft vor, dass Unterhaltspflichtige ihr Einkommen reduzieren, um der Ex-Frau weniger Unterhalt zahlen zu müssen. Selbstständigerwerbende wie Ärzte nutzten buchhalterische Möglichkeiten aus und Angestellte reduzierten ihr Arbeitspensum. Danielle Estermann, Geschäftsleiterin des Schweizerischen Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (SVAMV) erklärt, dass eine Scheidung immer noch für viele Frauen, aber nur für wenige Männer, eine Armutsfalle sei. Eheleute, die das traditionelle Rollenmodell leben, müssten bei einer Scheidung mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen. Wer die Ernährerrolle habe, müsse dann Unterhalt zahlen.


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