Sebe

Erfolgreich: Flashmob «Mei OASCH gheat mia!» für eine genauere Definition der sexuellen Belästigung. © ML

Cybermobbing wird strafbar

fs /  Österreich macht Cybermobbing und Zwangsheirat zu Straftatbeständen. Sexuelle Belästigung wird genauer definiert.

Die Regierung hat eine Reform des Strafrechts beschlossen. Damit werden Delikte gegen Leib und Leben härter bestraft als bisher und bisher straffreie Handlungen zu Straftatbeständen. Einige Beispiele:

  • Cybermobbing: Wer die Intimsphäre einer anderen Person im Internet schwer verletzt, muss mit einer Haftstrafe von einem Jahr rechnen. Wenn das Opfer sich das Leben nimmt oder dies versucht, steigt die Strafandrohung auf drei Jahre.
  • Zwangsheirat: Wer eine Person zur Eheschliessung zwingt, sei es mit Gewalt, durch «gefährliche» Drohung oder Drohung, die familiären Kontakte abzubrechen, muss mit fünf Jahren Haft rechnen. Diese Strafandrohung gilt auch, wenn eine Frau im Ausland zwangsverheiratet wird. Bisher war eine Zwangsheirat als schwere Nötigung strafbar, nun wird sie zum eigenen Straftatbestand.
  • Sexuelle Selbstbestimmung: Neu macht sich strafbar, wer die sexuelle Selbstbestimmung einer anderen Person verletzt. Gewalt ist dafür keine Voraussetzung. Mit dem neuen Straftatbestand der «Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung» sollen Fälle geahndet werden, in denen das Opfer sich nicht körperlich gegen eine sexuelle Handlung wehren kann oder aus Angst keinen Widerstand leisten will. Bisher konnte man solche Übergriffe allenfalls als sexuelle Belästigung mit sechs Monaten Haft oder geschlechtliche Nötigung mit fünf Jahren Haft bestrafen.
  • Sexuelle Belästigung: Die Strafandrohung bleibt bei sechs Monaten Haft. Die Regierung definiert den Tatbestand genauer, damit Gerichte auch unerwünschte Griffe auf das Gesäss in Zukunft bestrafen können. Strafbar sind nun «intensive» und «entwürdigende» Berührungen an Körperstellen, die der «Geschlechtssphäre» zuzuordnen sind. In den Erläuterungen zum Gesetz hält die Regierung fest, dass «Gesäss und Oberschenkel» in jedem Fall zu diesen Körperteilen gehören. Die genauere Definition der sexuellen Belästigung war besonders umstritten. Bisher bestrafte die Rechtssprechung nur Übergriffe auf die Geschlechtsorgane.

«Gesellschaftspolitischer Meilenstein»
Die Strafgesetzreform soll Anfang 2016 in Kraft treten. Sie wird in den österreichischen Medien als «gesellschaftspolitischer Meilenstein» bezeichnet. Dieser sei mit dem Gewaltschutzgesetz aus dem Jahr 1997 vergleichbar, der europaweit Massstäbe setzte. Im internationalen Vergleich gehöre Österreich nun zu den Ländern mit den strengsten Regeln gegen den Alltagssexismus.


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