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Cornelia Möhring fordert mehr Engagement des Bundes zum Schutz von Flüchtlingsfrauen. © Uwe Steinert

Frauenhäuser für Flüchtlingsfrauen unerreichbar

fs /  In Deutschland gibt es zu wenig Frauenhäuser und für Flüchtlingsfrauen ist der Zugang erschwert. Die Regierung will dies nicht ändern.

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion antwortet die Bundesregierung, dass für Asylbewerberinnen die Residenzpflicht gelte, berichtet die «Tageszeitung».

Residenzpflicht für Opfer und Täter
Konkret heisst dies, dass eine Flüchtlingsfrau ohne Ausnahmebewilligung der Behörden nicht in ein Frauenhaus umziehen darf, das nicht im Bezirk ihres Wohnortes liegt. «Die Chancen, genau im zugewiesenen Bezirk einen Frauenhausplatz zu finden, sind gering», sagt Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion. Hinzu kommt, dass auch Täter der Residenzpflicht unterliegen. Die Polizei kann ein Hausverbot für einen gewalttätigen Ehemann nur durchsetzen, wenn die Behörden zustimmen. Bis eine behördliche Ausnahmebewilligung vorliege, könne es dauern, da die Behörden überlastet seien, schreibt die «Tageszeitung».

Unterfinanzierte Frauenhäuser
Deutschlandweit gibt es zu wenig Frauenhäuser, die meist unterfinanziert sind. Margarete Kramer vom Frauenhaus in Bonn: «Wir haben nicht genügend Plätze, vor allem, wenn Frauen mehrere Kinder haben.» Die Landesregierung komme zwar für die Mietkosten im Frauenhaus auf, nicht aber für den Unterhalt von Flüchtlingen. Das Frauenhaus habe keine Mittel, um den Unterhalt für Flüchtlingsfrauen zu finanzieren.

Bundesmittel für Schutz von Frauen
Cornelia Möhring von der Linksfraktion verlangt mehr Bundesmittel zum Schutz von Frauen. Es gebe zu wenig Frauenhäuser und in den Flüchtlingsunterkünften seien gesonderte Räume für Frauen und Kinder nicht die Regel. Das Bundesprogramm für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zeige, dass eine Finanzierung durch den Bund möglich sei.

Gebietsbeschränkung
In der Schweiz und in Österreich ist die Situation für Flüchtlingsfrauen, die Opfer von Gewalt werden, ähnlich schwierig wie in Deutschland. In der Schweiz werden Asylsuchende einem Kanton zugeteilt und müssen dort wohnen bleiben. Die Wohngemeinde kann nur innerhalb dieses Kantons gewechselt werden.
In Österreich gilt für Asylsuchende eine Gebietsbeschränkung, bis entschieden ist, ob Österreich für das Asylverfahren zuständig ist.


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