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Emma Holten, Opfer von Rache-Fotos, setzte mit eigenen Bildern ein Zeichen für die Selbstbestimmung. © HF

Rache-Pornos: Tätern droht Gefängnis

fs /  Wer intime Fotos und Videos ohne das Einverständnis der Abgebildeten veröffentlicht, macht sich in immer mehr Ländern strafbar.

In Frankreich hat das Parlament abschliessend ein Gesetz beschlossen, das es verbietet, ohne Zustimmung der Ex-Geliebten «sexuell eindeutige» Darstellungen in Bild oder Ton beispielsweise in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen. Ob die Aufnahmen einvernehmlich entstanden sind oder nicht, spielt keine Rolle. Als Strafe drohen laut dem neuen Gesetz zur «digitalen Republik» zwei Jahre Gefängnis und 60’000 Euro (65’000 Franken) Geldbusse.

Opfer leiden schwer
Opfer von Rache-Pornos sind vor allem Frauen. Wie schwer diese darunter leiden, zeigen die Fälle von zwei jungen Französinnen, die sich dieses Jahr das Leben nahmen:
Die 19-jährige Océane war von ihrem Ex-Freund vergewaltigt worden. Dieser hatte die Gewalttat gefilmt und auf Snapchat veröffentlicht. Ein Freund sagte nach ihrem Suizid gegenüber «Le Parisien», Océane habe sich geschämt und Angst gehabt, dass ihre Familie den Film entdecke. Sie habe oft geweint und sei in psychologischer Betreuung gewesen.
Die 15-jährige Juliette nahm sich das Leben, nachdem intime Fotos von ihr veröffentlicht worden waren.

Partner müssen Fotos löschen
Rache-Pornos sind erst in wenigen Ländern wie Grossbritannien, Kanada, Japan, Isarel, den Philippinen und der Hälfte der Bundesstaaten in den USA ein expliziter Straftatbestand.

Österreich bestraft seit Anfang dieses Jahres Cybermobbing. Wer ein Nacktfoto ohne Zustimmung der abgebildeten Person veröffentlicht und dieses nach Aufforderung über einen längeren Zeitraum nicht löscht, muss mit einem Jahr Haft oder einer Geldstrafe rechnen. Wenn das Mobbing zum Suizid oder Suizidversuch führt, liegt die Höchststrafe bei drei Jahren Haft.

In Deutschland hat der Bundesgerichtshof letztes Jahr entschieden, dass Partner intime Fotos auf Wunsch der Partnerin nach dem Ende einer Beziehung löschen müssen. Das gilt auch für Bilder, die im gegenseitigen Einverständnis entstanden sind. Das Höchstgericht begründete sein Urteil mit dem Recht auf das eigene Bild.


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