SpanienEmpfangszentrum

In einem Empfangszentrum des Roten Kreuzes berichtete die Nigerianerin von ihrem Martyrium. © Cruz Roja Española

Spanien: Erstmals Asyl für Zwangsprostituierte

fs /  Spanien hat erstmals einer Frau Asyl gewährt, die Frauenhändler ins Land gebracht haben.

Die Frau aus Nigeria wurde auf ihrer zweijährigen Reise nach Spanien wiederholt vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen. Zweimal wurde sie schwanger und zur Abtreibung gezwungen, berichtet «El Pais». Bei ihrer Ankunft in Spanien war sie erneut schwanger und brachte später eine Tochter zur Welt. Die Menschenhändler verlangten von ihr 20’000 Euro (24’000 Franken). Wenn sie diese Summe nicht bezahlen könne, müsse sie sich prostituieren.
Im Empfangszentrum berichtete die Nigerianerin Mitarbeitenden des spanischen Roten Kreuzes von ihrem Martyrium. Diese empfahlen ihr, die Täter bei der Polizei anzuzeigen und Asyl zu beantragen. Die geschundene Frau trug mit ihrer Aussage dazu bei, dass ein Frauen- und Menschenhändlerring gesprengt und die Haupttäter verhaftet werden konnten. Dafür bezahlt sie einen hohen Preis: Sie hat eine neue Identität und muss aus Sicherheitsgründen regelmässig umziehen. Sie darf keinen Kontakt zu Landsleuten aus Nigeria haben, um die Frauenhändler nicht auf ihre Spur zu bringen.
Entscheid soll anderen Opfern Mut machen
Rosa Flores vom spanischen Roten Kreuz sagt, die Nigerianerin sei eine Kämpferin. Sie habe gezeigt, dass es möglich sei, die eigene Ausbeutung zu beenden. Viele Frauen würden den Mitarbeitenden des spanischen Roten Kreuzes im Empfangszentrum ähnliche Geschichten erzählen. «Aber sie werden von den Tätern derart massiv unter Druck gesetzt, dass sie nicht zur Polizei wollen.» Rosa Flores hofft, dass der Asyl-Entscheid anderen Opfern von Frauenhandel Mut macht, die Täter anzuzeigen. Die Polizei in Spanien geht von landesweit etwa 12’000 Zwangsprostituierten aus, mit denen Frauenhändler täglich rund fünf Millionen Euro (6 Millionen Franken) verdienen.
In Deutschland gelten Zwangsprostituierte aus Nicht-EU-Staaten rechtlich als illegal eingereiste Ausländerinnen. Nur wenn sie bereit sind, vor Gericht gegen die Täter auszusagen, können sie unter Umständen bis zum Ende des Strafprozesses in Deutschland bleiben. Danach werden die meisten abgeschoben. Ähnlich ist die Rechtslage in anderen Ländern der EU und in der Schweiz. Die Frauenrechtsorganisation «Terre des Femmes» verlangt, dass Opfer von Zwangsprostitution ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erhalten, und zwar unabhängig davon, ob sie vor Gericht aussagen.


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