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Trauer um Marie, die von einem rückfälligen Täter ermordet worden ist. © RFM

Staat soll für rückfällige Gewalttäter haften

fs /  In der Schweiz soll der Staat haften, wenn Gewalttäter im Rahmen von Vollzugslockerungen rückfällig werden. Ein entsprechendes Gesetz ist in Vorbereitung.

Im Schweizer Strafgesetzbuch gibt es schon eine Staatshaftung und zwar für rückfällige Täter, die aus der lebenslänglichen Verwahrung entlassen worden sind. Diese Staatshaftung soll neu auch für rückfällige Täter gelten, die wegen schwerer Gewalt- oder Sexualdelikte verurteilt worden und bedingt entlassen worden sind oder Strafvollzugslockerungen erhalten haben. Wenn sie in dieser Zeit erneut ein solches Verbrechen begehen, soll das «zuständige Gemeinwesen» für den Schaden haften. Diesem Vorschlag der konservativen Nationalrätin Natalie Rickli haben die Rechtskommissionen beider Parlamentskammern zugestimmt. Die Kommission des Nationalrates macht nun einen konkreten Gesetzesvorschlag.

Behörden in der Verantwortung
Natalie Rickli begründete ihren Vorschlag damit, dass Behörden und Gerichte Verantwortung übernehmen müssen, wenn sie entscheiden, dass eine Person den geschlossenen Strafvollzug frühzeitig verlassen kann. Wenn diese in der Freiheit rückfällig werden, soll der Staat für die Schäden haften. Zurzeit müssen Opfer oder ihre Angehörigen ein Verschulden der Behörden nachweisen, um finanzielle Entschädigung zu erhalten. Da dies sehr schwierig ist, werden die meisten Verfahren eingestellt.

Gegenseitige Schuldzuweisungen
Anlass für den Vorschlag sind einige Morde an jungen Frauen und Vergewaltigungen, die rückfällige Straftäter begingen. Nie übernehme jemand die Verantwortung für den Tod oder die Vergewaltigungen der Opfer, schreibt Rickli in der parlamentarischen Initiative. Die zuständigen Politiker, Behörden, Richter und Gutachter würden sich gegenseitig die Schuld zu weisen.


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