
Dagmar Freudenberg vom Opferschutz sieht Reformbedarf im Vollzug und nicht im Recht.
Vorstoss für besseren Schutz vor Stalkern
In Deutschland sollen Stalker früher als bisher bestraft werden. Die Reaktion des Opfers soll keine Rolle mehr spielen.
Seit 2007 können Stalker, die jemandem «beharrlich» nachstellen, in Deutschland bestraft werden. Voraussetzung ist, dass sie die Lebensgestaltung des Opfers «schwerwiegend beeinträchtigen». Als Kriterien dafür werten Gerichte etwa einen Wohnorts- oder Arbeitsplatzwechsel wegen des Stalkings.
Dass ein Opfer erst konkrete Massnahmen ergreifen muss, um vom Strafrecht geschützt zu werden, ist für den bayerischen Justizminister Winfried Bausback (CSU) inakzeptabel. Das führe dazu, dass «das Strafrecht bewirkt, was dem Täter nicht gelungen ist: den Willen des Opfers zu beugen».
Reformvorschlag
Die Bundesländer Bayern und Hessen verlangen nun mit einem Vorstoss im Bundesrat (Länderkammer), dass ein Stalker bereits bestraft werden kann, wenn sein Verhalten «geeignet» ist, das Leben eines anderen zu beeinträchtigen. Entscheidend soll also nicht mehr sein, ob die Tat das Leben des Opfers schwer beeinträchtigt hat, sondern ob die Tat geeignet ist, das Leben des Opfers zu beeinträchtigen.
Reformbedarf im Vollzug
Dagmar Freudenberg von der Fachstelle Opferschutz im niedersächsischen Justizministerium ist skeptisch. Die Gerichte hätten wie bisher einen grossen Interpretationsspielraum. Denn diese müssten entscheiden, welche Handlungen «geeignet» seien, die Lebensgestaltung eines Opfer zu beeinträchtigen, sagte die frühere Staatsanwältin in der «Legal Tribune». Sie sieht Reformbedarf eher in der Praxis als auf politischer Ebene. Täter beeindrucke es beispielsweise, wenn sie von der Polizei angesprochen werden oder die Staatsanwaltschaft eingeschalten wird. Dagmar Freudenberg: «Notwendig wären entsprechende Schulungen und eine intensivere Strafverfolgung.»
Unterschiedliche Regelungen
Die USA machten Stalking bereits in den neunziger Jahren zum Straftatbestand. Andere Länder wie Deutschland folgten. In Österreich ist das beharrliche Verfolgen seit 2006 ein Offizialdelikt. In der Schweiz hingegen ist Stalking kein Straftatbestand. Betroffene können auf zivilrechtlichem Weg gegen einzelne Delikte wie Drohung, Nötigung oder Sachbeschädigung vorgehen. Die Beweislast liegt jedoch bei den Opfern, die auch das Gerichtsverfahren finanzieren müssen.
Themenbezogene Interessen (-bindung) der Autorin/des Autors
keine
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