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Bei der Einbürgerungsfeier verweigerte die Muslimin zwei Männern den Handschlag. © cs

Handschlag verweigert: Staatsbürgerschaft entzogen

fs /  In Frankreich hat eine Frau die Staatsbürgerschaft verloren, weil sie Männern die Hand nicht geben wollte. Ihre Klage vor dem Höchstgericht war erfolglos.

Die Muslimin aus Algerien ist seit 2010 mit einem Franzosen verheiratet. Nach der gesetzlichen Frist von vier Jahren stellte sie ein Einbürgerungsgesuch, das gutgeheissen wurde.

Eklat bei Einbürgerungsfeier
Bei der Einbürgerungsfeier 2016 verweigerte sie dem zuständigen Beamten und einem Lokalpolitiker den Handschlag. Sie begründete dies damit, dass sie aus religiösen Gründen fremde Männer nicht berühren dürfe. Darauf widerrief letztes Jahr der französische Premierminister die Einbürgerung. Das Verhalten der Frau während eines offiziellen Anlasses an einem symbolischen Ort zeige, dass sie nicht in die französische Gesellschaft integriert sei. Dagegen klagte die Frau vor dem höchsten französischen Verwaltungsgericht.

Ablehnung zentraler Werte
Dieses hat kürzlich entschieden, dass der Premierminister seine Macht nicht missbraucht hat. Laut französischem Recht durfte er innerhalb von zwei Jahren die Einbürgerung der ausländischen Ehepartnerin widerrufen, weil sie ungenügend integriert ist. Als Kriterium dafür gilt unter anderem, dass sie zentrale Werte der französischen Gesellschaft klar ablehnt.

Geltende Rechtsprechung
Mit seinem Urteil hat das Höchstgericht die geltende Rechtsprechung bestätigt. Laut dem «Nouvel Observateur» verweigert Frankreich jährlich Dutzenden ausländischen Ehepartnerinnen und -partnern die Einbürgerung, weil sie ungenügend integriert sind. Oft gehe es dabei um Gleichstellungsfragen.

Handschlag mit Lehrerin verweigert
In der Schweiz sorgte vor zwei Jahren der Fall von zwei muslimischen Schülern für Aufsehen, die ihrer Lehrerin den üblichen Handschlag verweigerten. Die zuständige Regierung des Kantons Baselland schlug darauf vor, den Handschlag explizit ins Bildungsgesetz aufzunehmen, machte später aber einen Rückzieher.
In Deutschland verweigerte letztes Jahr ein muslimischer Polizist einer Kollegin den Handschlag. Der Polizeibeamte, der sich zum Islam bekennt, begründete dies mit religiösen Gründen. Die Behörden versetzten ihn in den Innendienst und eröffneten ein Disziplinarverfahren.


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