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Richterin Adela Asua spricht von einem «gefährlichen Präzedenzfall». © TC

Apotheker dürfen «Pille danach» verweigern

/  In Spanien haben Apotheker das Recht, den Verkauf der «Pille danach» aus Gewissensgründen zu verweigern. Dies hat das Verfassungsgericht entschieden.

Das Höchstgericht hatte den Fall eines Apothekers aus Sevilla zu beurteilen, der zu einer Geldbusse von 3000 Euro (3100 Franken) verurteilt worden war, weil er sich aus Gewissensgründen geweigert hatte, die «Pille danach» zu verkaufen. Apotheken sind in Spanien gesetzlich verpflichtet, die «Pille danach» ohne Verschreibung anzubieten.

«Gefährlicher Präzedenzfall»
Diese Pflicht sei unvereinbar mit dem Grundsatz «Recht auf Leben», den der Apotheker vertrete, heisst es im Urteil. Richter dürften nicht über Gewissensentscheide urteilen. Richterin Adela Asua, welche zur unterlegenen Minderheit im Gericht gehörte, teilt diese Ansicht nicht. Die Mehrheit des Gerichtes schütze mit ihrem Urteil nicht die Gewissensfreiheit, sondern eine Ideologie. Sie spricht von einem «gefährlichen Präzedenzfall».

Frauenrechte zweitrangig
Die linksliberale Tageszeitung El Periódico de Catalunya kritisiert, dass die Gewissensfreiheit des Apothekers Vorrang vor dem Recht der Frauen auf Familienplanung und auf den Zugang zu gesetzlich erlaubten Verhütungsmitteln hat. Als «bedenklich» bezeichnet es die Zeitung, dass das Gericht die «Pille danach» mit Abtreibung in Verbindung bringe. Denn mit einer Abtreibung hat die «Pille danach» nichts zu tun. Sie verzögert den Eisprung, bis die Spermien abgestorben sind. Damit wird die Befruchtung der Eizelle verhindert.

Ärzte verweigern Abtreibungen
Spanien hat seit 2010 das weltweit liberalste Abtreibungs-Gesetz. Danach dürfen Frauen in den ersten 14 Schwangerschaftswochen ohne Angabe von Gründen straffrei abtreiben. Seither mobilisiert vor allem die katholische Kirche gegen diese Fristenregelung. Die konservative Regierung wollte sie letztes Jahr durch eine restriktive Indikationen-Regelung ersetzen. Aufgrund grosser parteiinterner Opposition liess sie dieses Vorhaben fallen. Viele Ärzte verweigern jedoch aus Gewissensgründen Abtreibungen, schreibt der «Telegraph».

Auch in Italien nehmen immer mehr Ärzte unter Berufung auf ihr Gewissen keine Abtreibungen mehr vor. Dies hat das Gesundheitsministerium vor zwei Jahren festgestellt. Seit über 30 Jahren ist in Italien eine Fristenregelung in Kraft. Auf Druck des Vatikans wurde damals eine Klausel in das Gesetz eingefügt, die es Ärzten ermöglicht, Abtreibungen aus Gewissensgründen zu verweigern.

Im Europarat hat die britische Sozialistin Christine McCafferty vor fünf Jahren vorgeschlagen, dass das Recht der Frauen auf Abtreibung Vorrang vor der Gewissensfreiheit einer Ärztin oder eines Arztes haben müsse. Ärzte, die keine Abtreibungen vornehmen wollen, sollten Frauen konkret sagen müssen, wo sie abtreiben können. Eine Mehrheit der Abgeordneten aus den 47 Europaratsländern, zu denen auch die Schweiz, Deutschland, Österreich und Italien gehören, lehnte den Antrag der britischen Parlamentarierin nach heftiger Debatte ab.


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