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In Frankreich ist der Verkauf der gefährlicheren Verhütungs-Pillen eingebrochen. © meix

Weniger Embolien wegen Verhütungs-Pille

/  In Frankreich sind die neusten Verhütungs-Pillen nicht mehr kassenpflichtig. Seither sind Lungenembolien zurückgegangen.

Verhütungs-Pillen der dritten und vierten Generation mit Wirkstoffen wie Desogestrel und Drospirenon führen zu mehr zuweilen gefährlichen Thrombosen. Diese Blutgerinnsel entstehen in den Venen und sie können zu lebensgefährlichen Schlaganfällen und Embolien führen. Das absolute Thrombose-Risiko ist zwar klein, aber doppelt so gross wie bei älteren Verhütungs-Pillen mit Wirkstoffen wie Levonorgestrel und Norethisteron, die schon länger auf dem Markt sind.
Verkauf eingebrochen
In Frankreich sind die neueren Verhütungs-Pillen, zu denen Yasmin, Yasminelle und Yaz gehören, seit 2013 nicht mehr kassenpflichtig. Die verkauften Packungen sind darauf im Vergleich zu 2012 um 45 Prozent eingebrochen. Das führte dazu, dass 2013 drei Viertel aller verkauften Packungen Pillen der älteren Generation waren.
Weniger Klinikaufnahmen wegen Embolien
Gleichzeitig sind 2013 die Klinikaufnahmen wegen Lungenembolien von 15-19 Jahre alten Mädchen um 28 Prozent und von 15- bis 49-jährigen Frauen um 11 Prozent zurückgegangen. Hingegen veränderten sich die Einweisungsraten von gleichaltrigen Männern und älteren Frauen 2013 kaum. Die französische Arzneimittelbehörde ANSM zieht daraus den Schluss, dass Todesfälle infolge von Lungenembolien durch die Wahl einer risikoärmeren Verhütungs-Pille reduziert werden können.
Klarer vor Risiken warnen
In Deutschland kritisierte das unabhängige Arznei-Telegramm eine umgekehrte Entwicklung: Hier dominierten mit zwei Dritteln der verkauften Packungen die gefährlicheren Verhütungs-Pillen mit dem Wirkstoff Drospirenon. Das Arznei-Telegramm wirft Behörden und Fachverbänden vor, nicht klar vor den Risiken dieser Pillen zu warnen. Die Daten aus Frankreich zeigten, dass dies für junge Frauen fatale Folgen haben könne. Das Arznei-Telegramm fordert:

  • In den Fachinformationen sollen die neueren Pillen als fernere oder letzte Wahl bezeichnet werden.
  • Frauen sollen schriftlich und verständlich über die Risiken der verschiedenen Pillen informiert werden. Sie sollen diese Information unterschreiben müssen.
  • Verhütungs-Pillen der dritten und vierten Generation sollen wie in Frankreich nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. In Deutschland ist die Pille allerdings nur für unter 20 Jahre alte Frauen kassenpflichtig.
  • Wenn die Verschreibungen trotzdem nicht zurückgehen, sollen die gefährlicheren Pillen im Sinne eines «vorbeugenden Verbraucherschutzes» vom Markt genommen werden.

In der Schweiz werden wie in Deutschland vor allem die gefährlicheren Pillen verschrieben. In der Schweiz und in Österreich sind Verhütungs-Pillen nicht kassenpflichtig.


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