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Strassenaktion von «Wir sind Kirche». © Wir sind Kirche Deutschland

Staat soll katholische Kirche in Schranken weisen

fs /  Der Staat soll das Diskriminierungsverbot durchsetzen und die katholische Kirche zwingen, Weiheämter für Frauen zu öffnen, fordern Katholikinnen und Katholiken.

Die Bundesversammlung der katholischen Reformbewegung «Wir sind Kirche» hat eine Petition an den Bundestag beschlossen. Damit will sie erreichen, dass in Deutschland das Diskriminierungsverbot nicht mehr hinter dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen zurückstehen muss.

Verfassungsänderung
Konkret schlägt «Wir sind Kirche» vor, im Grundgesetz (Verfassung) klar festzuhalten, dass für jede Religionsgemeinschaft die Verfassung gilt. Der Artikel über die Selbstverwaltung und Ämtervergabe würde neu lauten: «Jede Religionsgesellschaft unterliegt dem für alle geltenden Gesetz. In dessen Schranken ordnet und verwaltet jede Religionsgesellschaft ihre Angelegenheiten selbständig und verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.» (Artikel 137, Absatz 3)

Staat muss Gleichberechtigung fördern
In der Begründung heisst es, dass das Grundgesetz den Staat verpflichte, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im nicht staatlichen Bereich zu fördern. Diesem Gebot leiste er derzeit «wenig oder gar nicht Folge». In Artikel drei des Grundgesetzes heisst es: «Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.» Diese Verpflichtung zu fördern und auf etwas hinzuwirken bezieht sich laut «Wir sind Kirche» auf den nicht staatlichen Bereich, da der Staat im staatlichen Bereich anordnen kann.

Keine Ausnahmen
Im Beschlussantrag an die Bundesversammlung von «Wir sind Kirche» heisst es, der Staat dürfe vom Gleichstellungsgebot keine Ausnahmen wegen der Religionsfreiheit und der Freiheit der Religionsgemeinschaften machen. Die Religionsgemeinschaften ihrerseits seien verpflichtet, die staatlichen Rechtsgrundsätze zu beachten. Es sei nicht möglich, Ausnahmen von Menschenrechten und Rechtsgrundsätzen mit religiösen Dogmen und Ähnlichem zu begründen.

«Wir gehen»
In der Schweiz sind sechs prominente Katholikinnen aus der Kirche ausgetreten. Jahrelang hätten sie gerungen, «ob wir als Feministinnen, die sich für Frauenrechte, Geschlechtergerechtigkeit und sexuelle Selbstbestimmung von Frauen einsetzen, einer Institution angehören können, die diese Rechte verneint und in ihren eigenen Reihen Frauen aufgrund ihres Geschlechts aus der kirchlichen Hierarchie, der heiligen (Männer-)Herrschaft, ausschliesst.» Unmittelbarer Anlass für den Austritt war der Vergleich des Papstes von Abtreibung mit Auftragsmord. Damit kriminalisiere er Frauen in einer Notlage, während er die an der ungewollten Schwangerschaft beteiligten Männer nicht in die Pflicht nehme, heisst es im Schreiben «Wir gehen». Die Frauenfeindlichkeit habe in der römisch-katholischen Kirche System. «Zölibatäre Kirchenmänner» würden über den Körper der Frau bestimmen, eine menschenfeindliche Sexualmoral vertreten und Missbrauchsfälle vertuschen. Als Feministinnen wollen sie dieser Kirche nicht länger angehören: «Den römisch-katholischen Machtapparat mit seiner patriarchalen Theologie wollen wir mit unserer Mitgliedschaft nicht länger stützen. Wir gehen.»


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

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