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Holly Jacobs engagiert sich öffentlich für ein Verbot von Rachepornos im Internet. © NBC

USA bekämpft Rache-Pornos im Internet per Gesetz

fs /  Nacktfotos und private Videos gelangen oft ohne Wissen der abgebildeten Person ins Netz. Jetzt sollen die Täter bestraft werden.

Wer im US-Bundesstaat Kalifornien Nacktfotos einer Person online hochlädt, die der Veröffentlichung nicht zugestimmt hat, muss mit sechs Monaten Gefängnis oder 1000 Dollar (785 Euro, 945 Franken) Geldstrafe rechnen. Das gilt auch für Fotos, die im gegenseitigen Einverständnis gemacht worden sind. Kalifornien ist nach New Jersey der zweite US-Bundesstaat, der ein solches Gesetz verabschiedet hat. Weitere Bundesstaaten planen ähnliche Gesetze. Widerstand gegen die Bestrafung solcher Rache-Pornos kommt von Bürgerrechtsgruppen wie der «American Civil Liberties Union (ACLU)», die von einer Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit sprechen.
Mit Nacktfotos und Videos im Internet rächen sich meist Ex-Partner. Für die Opfer – oft Frauen – ist es fast unmöglich, Fotos und Videos wieder aus dem Netz zu bringen. Facebook und Google beispielsweise sind für Betroffene schwer zu kontaktieren und entfernen Inhalte nur widerwillig. Im schlimmsten Fall werden die Opfer vom Täter oder von den Betreibern spezialisierter Internetseiten erpresst. Diese verlangen horrende Gebühren, um die Fotos zu löschen.
Betroffene fordern strengeres Gesetz
Das kalifornische Gesetz habe wesentliche Mängel, sagt Holly Jacobs, die selber von Rache-Pornos betroffen ist und eine Selbsthilfegruppe gegründet hat. So betrifft das Gesetz nur Fotos, die der Täter gemacht hat. «Unsere Erfahrung zeigt, dass – wie in meinem Fall – 80 Prozent der Fotos von den Opfern gemacht werden.» Die 29-jährige Studentin erklärt diese Gesetzeslücke mit dem Vorurteil von Politikern, dass die Opfer mitschuldig seien.
Unbehelligt bleiben im kalifornischen Gesetz Betreiber von Webseiten, die auf Rache-Pornos spezialisiert sind. Diese zur Verantwortung zu ziehen ist wegen der Grenzenlosigkeit des Internets und der komplizierten Rechtslage zum Uploading so schwierig, dass der kalifornische Gesetzgeber darauf verzichtet hat.
In der Schweiz kann ein Verbreiter von Nacktfotos wegen Ehrverletzung und Verletzung des Persönlichkeitsschutzes belangt werden. Ähnlich ist die Gesetzeslage in anderen europäischen Ländern.
In Russland ist letztes Jahr ein Mann, der aus Rache hunderte Nacktfotos seiner Ex-Freundin ins Internet gestellt hatte, wegen Verletzung der Privatsphäre und Pornografie zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

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