
Eine Ehepartnerin aus einem Drittstaat soll sich in der EU überall niederlassen dürfen.
Gleichgeschlechtliche Ehe: Kursänderung in der EU
Alle EU-Staaten sollen gleichgeschlechtlichen Ehepartnerinnen aus Drittstaaten ein Aufenthaltsrecht gewähren, und zwar unabhängig davon, ob sie solche Ehen erlauben.
Dies fordert der Belgier Melchior Wathelet, Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Laut seinem Antrag soll die volle EU-Freizügigkeit auch für gleichgeschlechtliche Ehepaare gelten. Ob in einem Land die gleichgeschlechtliche Ehe erlaubt ist oder nicht, spiele keine Rolle. Wathelet begründet seinen Antrag damit, dass immer mehr Mitgliedstaaten die gleichgeschlechtliche Ehe erlauben. Der Gerichtshof dürfe deshalb nicht länger an einem veralteten Ehebegriff festhalten.
Aufenthaltsrecht verweigert
Nach europäischem Recht dürfen heterosexuelle Ehepartnerinnen und -partner von Staatsangehörigen eines EU-Staates sich in den EU-Staaten frei bewegen und aufhalten. Für gleichgeschlechtliche Ehepartnerinnen und -partner gilt dies nicht überall. Im konkreten Fall geht es um einen Rumänen, der 2010 in Belgien einen US-Amerikaner geheiratet hat. In Belgien ist die gleichgeschlechtliche Ehe erlaubt. Als die beiden zwei Jahre später nach Rumänien ziehen wollten, verweigerte Rumänien dem US-Bürger das Aufenthaltsrecht mit dem Argument, dass in Rumänien die gleichgeschlechtliche Ehe verboten ist. Dagegen klagten die beiden Männer durch alle Instanzen.
Neutrale Richtlinie
Laut dem Generalanwalt definiert die Richtlinie über die Freizügigkeit den Begriff «Ehegatten» nicht. Sie beziehe sich zwar auf die Ehe, sei aber hinsichtlich des Geschlechts der betreffenden Personen neutral. Die Mitgliedstaaten dürfen das Aufenthaltsrecht eines EU-Staatsangehörigen nicht dadurch behindern, dass sie der Ehepartnerin oder dem Ehepartner aus einem Drittstaat das Aufenthaltsrecht verweigern, meint der Generalanwalt. Hingegen stehe es den Mitgliedstaaten weiterhin frei, die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern zu erlauben oder nicht.
Definition der Ehe
Wenn der EuGH dem Antrag des Generalanwaltes folgt, wäre dies eine Kursänderung, schreibt die «Süddeutsche Zeitung». Der EuGH habe Ehe bisher als Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts definiert. Ein solches Urteil hätte Folgen für alle EU-Staaten, die gleichgeschlechtliche Ehen nicht anerkennen. Die Empfehlung des Generalanwaltes ist für den EuGH nicht bindend. Er folgt jedoch in der Mehrzahl der Fälle den Anträgen der Generalanwaltschaft.
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keine
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