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Das Kopftuch verstösst gegen die Neutralitätspflicht der Justiz, sagt der Deutsche Richterbund. © dapd

Richterinnen und Richter fordern Kopftuchverbot

fs /  Kopftücher haben im Gerichtssaal nichts zu suchen. Das sagen Richterinnen und Richter und fordern ein landesweites Verbot.

In Deutschland sollen Amtsträgerinnen und -träger vor Gericht keine religiöse Kleidung und keine weltanschaulichen, politischen und religiösen Zeichen tragen dürfen. Dies fordert der Deutsche Richterbund. Anlass ist die Verfassungsklage einer muslimischen Referendarin, die auch vor Gericht ihr Kopftuch tragen möchte. Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes wird bald erwartet.

Neutralitätspflicht
Richterinnen und Richter müssten vor Gericht in religiöser, weltanschaulicher und politischer Hinsicht strikt neutral auftreten, schreibt der Richterbund. «Die rechtsstaatlich gebotene Objektivität, Unparteilichkeit und Unbefangenheit der Richter und der Vertreter der Staatsanwaltschaft müssen auch durch deren äusseres Erscheinungsbild dokumentiert werden.» Die Neutralitätspflicht gelte für alle Personen, die vor Gericht richterliche und staatsanwaltschaftliche Aufgaben wahrnehmen. Es gehe darum, einen neutralen Raum für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zu gewährleisten.

«Neutrales Raum Forum»
Die religiöse Überzeugung von Richterinnen und Richtern stehe einer neutralen und unvoreingenommenen Entscheidung nicht grundsätzlich entgegen, schreibt der Richterbund. Auch sie hätten ein Recht auf eine Glaubensüberzeugung. Das Verbot, am Gericht religiöse Kleidung und Zeichen zu tragen, diene einzig dazu, einen neutralen Raum zu gewährleisten. «Jedwede nicht mit dem Verfahren an sich zusammenhängende Ablenkung schmälert diesen neutralen Raum.» Rechtsstreitigkeiten müssten frei von externen Einflüssen auf einem «strikt neutralen Forum» entschieden werden.

Religionsfreiheit zweitrangig
Im Bezug auf die strikte Neutralitätspflicht sei die «eher moderate Beschränkung der Religionsfreiheit und des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit» verhältnismässig. Das gelte auch für Rechtsreferendarinnen. Auch sie würden als Repräsentantinnen der Justiz wahrgenommen, wenn sie auf der Richterbank Platz nehmen, Sitzungen leiten, Beweisaufnahmen durchführen, als Vertreterinnen der Staatsanwaltschaft auftreten oder Anhörungen leiten. Sie seien wie auch Schöffinnen und ehrenamtliche Richterinnen und Richter zu Neutralität und Unvoreingenommenheit verpflichtet. «Auch sie haben folglich die Aufgabe, den für die Justiz eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens unverzichtbaren neutralen Raum für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zu gewährleisten.»

Klage vor Bundesverfassungsgericht
Baden-Württemberg und Hessen verbieten Amtspersonen bei Gericht das Tragen religiöser Kleidung. Dagegen hat eine Referendarin aus Hessen Klage eingereicht. Das Verbot verletze ihre Berufsfreiheit und ihre Glaubensfreiheit. Im letzten Sommer hat das Bundesverfassungsgericht ihren Eilantrag gegen das Verbot abgelehnt. Das Gebot der staatlichen Neutralität wiege schwerer als die Religions- und Berufsfreiheit der Klägerin. Den Eingriff in die Religionsfreiheit beurteilte das Gericht als vertretbar, weil die Referendarin das Kopftuch nur abziehen muss, wenn sie auf der Richterbank sitzt oder die Staatsanwaltschaft vertritt. In allen anderen Teilen ihrer Ausbildung dürfe sie ein Kopftuch tragen.


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