Schweiz: Ex-Mann muss keine Alimente zahlen

fs /  Eine geschiedene Frau erhält für die Kinder in der Schweiz keine Unterhaltszahlungen, weil ihr Ex-Mann heute in Kambodscha lebt.

Dies hat das Bundesgericht in letzter Instanz entschieden und damit das Urteil der Vorinstanz umgestossen. Der Mann verdiene in seiner Heimat zu wenig, um seine Kinder in der Schweiz zu unterstützen.
Der Mann hat mit einer Schweizerin zwei Kinder. Vor 15 Jahren wurde er eingebürgert. Nach der Scheidung vor knapp drei Jahren kehrte der Mann in sein Heimatland Kambodscha zurück. Dort heiratete er erneut. Er arbeitet in einem Geschäft für Fahrrad-Ersatzteile und verdient rund 100 Franken (83 Euro) pro Monat.
Trotzdem hat ihn das Obergericht des Kantons Aargau verpflichtet, ab dem Jahr 2014 Kinderalimente in der Höhe von 1000 Franken (830 Euro) im Monat zu zahlen. Das Obergericht begründete seinen Entscheid damit, dass es dem Mann möglich und zumutbar sei, mit seiner neuen Frau in die Schweiz zurückzukehren und hier pro Monat mindestens 3500 Franken (2900 Euro) zu verdienen. Damit könne er seinen eigenen Finanzbedarf und den seiner neuen Frau decken. Ab 2014 sei es zumutbar, dass diese in der Schweiz eine Erwerbsarbeit aufnehme. Aus dem Finanzüberschuss könne der Mann dann die Kinderalimente bezahlen. Aufgrund dieses Entscheides hätte die Ex-Frau bei der Gemeinde verlangen können, die Alimente zu bevorschussen, falls der Mann nicht zahlt.
Das Höchstgericht teilt die Beurteilung der Vorinstanz jedoch nicht. Der Mann sei nicht nur in sein Heimatland zurückgekehrt, um sich vor Unterhaltszahlungen zu drücken. Er habe nach der Trennung in der Schweiz nur noch eine Teilzeitstelle auf Abruf gefunden. Kontakt zu seinen Kindern gebe es keinen mehr. Seiner neuen Frau sei nicht zuzumuten, ihre Heimat zu verlassen und in die Schweiz zu übersiedeln. Unzulässig sei es zudem, einen Unterhalt bloss festzulegen, damit die Ex-Frau sich die Alimente vom Staat bevorschussen lassen kann. Dieser Vorteil zugunsten der Ex-Gattin dürfe beim Alimentenentscheid keine Rolle spielen.
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Das Urteil des Bundesgerichts
(Aktenzeichen 5A_513/2012 in die Suchmaske eingeben)


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