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Der geschiedenen Mutter bleibt mehr Geld im Portemonnaie, weil sie weniger Steuern zahlen muss. © meo

Steuerlast für geschiedene Mutter sinkt

fs /  Eine geschiedene Mutter zahlt in der Schweiz mehr Steuern, weil sie weniger verdient. Das ist verfassungswidrig, sagt das Höchstgericht.

Das Bundesgericht hatte den Fall einer geschiedenen Frau aus dem Kanton Genf zu beurteilen. Sie teilt sich mit dem Ex-Mann das Sorgerecht und den Unterhalt für das gemeinsame Kind zu gleichen Teilen. Besteuert wurde ihr Einkommen bisher nach dem höheren Tarif für Alleinstehende, obwohl sie weniger verdient als ihr Ex-Mann. Dieser profitiert vom günstigeren Elterntarif, der auch für verheiratete Eltern gilt. Der Kanton Genf stützte sich bei der Besteuerung der geschiedenen Eltern auf ein Kreisschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu Handen der Behörden. Danach soll nach einer Scheidung und bei unverheirateten Paaren der günstigere Elterntarif dem Elternteil mit dem höheren Einkommen zugute kommen.

Verstoss gegen Verfassung
Damit ist das Bundesgericht jedoch nicht einverstanden. Diese Regelung belaste den Elternteil mit dem tieferen Einkommen finanziell stärker als den Elternteil mit dem höheren Einkommen, was gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verstosse. Wenn Mutter und Vater zu gleichen Teilen für den Unterhalt eines Kindes sorgen, müsse der günstigere Tarif dem Elternteil mit dem tieferen Einkommen zustehen.
Urteil gilt auch für neues Recht
Das Urteil betrifft das Steuerjahr 2010. Seither ist eine Revision der Familienbesteuerung in Kraft getreten, die jedoch an der beanstandeten Praxis nichts geändert habe, schreibt die «Neue Zürcher Zeitung». Die Ausführungen des Höchstgerichtes würden deshalb auch für das neue Recht gelten. Es bleibe abzuwarten, wie die Steuerverwaltung auf das Urteil reagieren werde.


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