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Frau Hansen darf für die Einkommenssteuererklärung nicht «Steuerpflichtige A» sein. © AH

Der Mann hat Vorrang

fs /  Das deutsche Finanzministerium diskriminiert heterosexuelle Ehefrauen. Auch in der Schweiz hat der Ehemann Vorrang.

In den Vordrucken für die Einkommenssteuererklärung in Deutschland kommt die Ehefrau immer an zweiter Stelle. Diese Reihenfolge müssen heterosexuelle Ehepaare auch dann einhalten, wenn die Frau mehr als der Mann verdient oder das Familieneinkommen allein erwirtschaftet.

Änderung nicht möglich
Wer die Reihenfolge ändert, muss die Steuererklärung ein zweites Mal ausfüllen, wie das Beispiel der Journalistin Astrid Hansen zeigt. Im Brief an das Ehepaar Hansen heisst es: «Die Steuererklärung kann nicht bearbeitet werden, da die Eheleute vertauscht sind.» Hansen twitterte: «Ich muss die Steuererklärung nochmal machen, weil der Mann das Alphatier ist, und jetzt frage ich mich, ob da, wo der Brief herkommt, ein Bild des Kaisers überm Schreibtisch hängt.»

«Keine wertende Rangfolge»
Das Bundesfinanzministerium (BMF) begründet die traditionelle Rangordnung gegenüber dem Magazin «Vice» mit «organisatorischen Gründen». Dass der Mann an erster Stelle stehe, sei keine wertende Rangfolge, sondern Folge eines automatisierten Massenverfahrens. Für gleichgeschlechtliche Ehen stand dieses Verfahren einer diskriminierungsfreien Reihenfolge offensichtlich nicht im Weg. Seit das Bundesverfassungsgericht vor einigen Jahren das Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften einführte, können sich Lebenspartnerinnen als «Person A» oder «Person B» eintragen.

Diskriminierungsfreie Reihenfolge
Nach der Einführung der Ehe für alle im letzten Herbst ermöglicht es bereits die 2018 abzugebende Einkommensteuerklärung gleichgeschlechtlichen Paaren, sich als «Ehegatte A» oder «Ehegatte B» einzutragen. Für heterosexuelle Ehepaare hingegen hat sich an der Rangfolge von «Ehemann» und «Ehefrau» nichts geändert. Ganz geheuer scheint dies dem Ministerium auch nicht mehr zu sein: «Trotz der vorangestellten Gründe [für die feste Reihenfolge] verkennt das BMF nicht die gesellschafts- und gleichstellungspolitischen Belange, die für eine geschlechterneutrale Gestaltung der Steuererklärungsvordrucke sprechen», sagte ein Sprecher gegenüber «Vice».

«In staatlichen Vordrucken fehl am Platz»
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) fordert «umgehend» diskriminierungsfreie Steuerformulare. Die Steuererklärung und die Anleitung zementierten das Bild des männlichen Ernährers und der weiblichen Zuverdienerin: «Nach dem Beispiel in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2017 arbeitet Frau Muster halbtags, Herr Muster offenbar Vollzeit. Die Vordrucke, so ist zu lesen, füllt Herr Muster für beide Eheleute aus (obwohl Frau Muster selbst Buchhalterin ist). Dieses Bild spricht für sich und ist in staatlichen Vordrucken fehl am Platz.» Djb-Präsidentin Maria Wersig: «Es ist nicht nachvollziehbar, warum die für gleichgeschlechtliche Ehen geltenden Ordnungsprinzipien der Steuerverwaltung nicht auf verschiedengeschlechtliche Ehen übertragbar sind.»

Rückzahlung auf Konto des Mannes
In der Schweiz hat der Fall einer verheirateten Frau aus dem Kanton Bern kürzlich für Aufsehen gesorgt. Sie hatte die ganze Steuerrechnung für das Ehepaar bezahlt. Später teilte die Steuerverwaltung den beiden mit, dass sie eine Steuerrückvergütung erhalten. Im Schreiben heisst es: «Beachten Sie, dass bei verheirateten, nicht getrennt lebenden Eheleuten das Konto auf den Mann oder beide Eheleute lauten muss.» Tanja Bertholet von der kantonalen Steuerverwaltung sagte gegenüber «20 Minuten», dass eine Rückerstattung zuviel bezahlter Steuern «auf Wunsch» auch auf das Konto der Ehefrau erfolgen könne. Dies sei allerdings mit «grösserem manuellem» Verwaltungsaufwand verbunden. Was hingegen bleibt: Ähnlich wie in Deutschland ist bei Ehepaaren immer der Mann die erstgenannte Person in der Adresszeile der Steuererklärung.


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