Geru-8

Die Wertvorstellungen des Täters sind der Grund für eine mildere Strafe. © dbb

Andere Wertvorstellungen: Mildere Strafe für «Ehrenmörder»

fs /  In Deutschland sorgt das Urteil gegen einen Asylbewerber, der seine Frau auf grausame Weise umgebracht hat, für Kontroversen.

Der Asylbewerber aus Tschetschenien stach 19 Mal auf seine Frau ein, warf sie aus dem Fenster und schnitt ihr dann vor dem Haus die Kehle durch. Er nehme an, dass sie ihn betrogen habe, begründete der Mann seine Tat. Wenn eine Frau fremdgehe, habe der Mann in Tschetschenien das Recht, sie zu töten. Das stehe auch so im Koran.

Totschlag statt Mord
Das Landgericht Cottbus hat den 32-Jährigen kürzlich wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft verurteilt. Nach zwei Dritteln der Haftzeit kann er beantragen, auf Bewährung entlassen zu werden. Für eine Verurteilung wegen Mordes und damit eine lebenslange Freiheitsstrafe hätte das Gericht einen «niedrigen Beweggrund» anerkennen müssen. Doch es entschied, dass Eifersucht zwar nach hiesigen Wertvorstellungen ein «niedriger Beweggrund» ist, nicht aber nach den Vorstellungen des Tschetschenen.
Landesgerichtssprecher Frank Merker sagte «Spiegel Online», der Mann habe ein sehr niedriges Bildungsniveau. Er habe nie eine Koranschule besucht. Seine Islam-Kenntnisse habe er hauptsächlich aus dem Internet. Die Familie sei erst seit letztem Jahr in Deutschland. Sie sei nie richtig in Deutschland angekommen, habe keine sozialen Kontakte und einfach wie in Tschetschenien weitergelebt.

«Sonderrecht für bestimmte Personengruppen»
Das Urteil löste in Deutschland eine Kontroverse aus. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) kritisierte, dass deutsche Gerichte «immer wieder» die kulturelle und religiöse Herkunft der Täter als «strafmildernden Bonus» einsetzten. Damit entstehe ein «Sonderrecht für bestimmte Personengruppen».
Anwältin Brigitta Biehl vom Verein für Menschenrechte und Integration (Peri) kritisierte in der «Welt», dass das Gericht die Situation in Tschetschenien nicht berücksichtig hat. Es sei eine Behauptung des Täters, dass ein Mann in Tschetschenien das Recht habe, seine Frau zu töten, wenn sie fremdgehe. In der autonomen Republik Tschetschenien gilt offiziell nicht die Scharia, sondern das Strafrecht der russischen Föderation.

Einzelfall prüfen
Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) müssen die Gerichte «Blutrache» als niedrigen Beweggrund qualifizieren. Entscheidend seien die hiesigen Weltanschauungen. Allerdings müssen die Gerichte den Einzelfall prüfen: Täter müssen in der Lage sein, die hiesigen Wertvorstellungen zu kennen. Wie lange jemand in Deutschland gelebt haben muss, um mit den hiesigen Wertvorstellungen vertraut zu sein, hat der BGH bisher nicht präzisiert.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

keine

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

IBAN: CH 0309000000604575581