EU: Gewalt- und Stalking-Opfer besser schützen

fs /  Schutzmassnahmen für Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking gelten neu europaweit.

Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking werden in der Europäischen Union besser geschützt. Die EU-Justizminister haben beschlossen, dass sie ab 2015 Massnahmen anerkennen, die andere Mitgliedstaaten zum Schutz von Betroffenen angeordnet haben. Dazu gehören beispielsweise Besuchs- und Kontaktverbote, auch per Telefon, Fax und Mail.
Opfer sollen mit einem standardisierten und mehrsprachigen Formular, das alle wesentlichen Informationen enthält, solche Anordnungen auch in allen anderen EU-Ländern aufrecht erhalten können, sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding. «Der Schutz wird künftig mit den EU-Bürgern mitreisen.» Er solle insbesondere Frauen zugute kommen, die von ihren früheren Partnern auch im Ausland hartnäckig belästigt werden. Die von den Justizministern verabschiedete Verordnung gilt unter anderem für Bedrohungen gegen die seelische und körperliche Unversehrtheit und jede Form geschlechtsspezifischer Gewalt wie sexuelle Übergriffe und Belästigung.
Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt
Die Europäische Frauenlobby hat einen «Barometer über Vergewaltigung» veröffentlicht, der über die unterschiedliche Gesetzeslage in 32 europäischen Ländern informiert. Daraus geht hervor, dass 21 Länder ihre Gesetze verbessern müssen, um die Vorgaben der «Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt» zu erfüllen. Die Konvention gilt als bahnbrechend, weil sie auf europäischer Ebene das erste rechtlich verbindliche Dokument gegen geschlechtsspezifische Gewalt ist.
Italien hat die Konvention vor kurzem ratifizert. Deutschland und Österreich gehören zu den 21 Ländern, welche die Vorgaben der Konvention laut dem «Barometer über Vergewaltigung» noch nicht erfüllen. Beide Länder haben die Konvention unterschrieben, aber noch nicht ratifiziert. Die Regierung der Schweiz hat erst kürzlich beschlossen, die Konvention zu unterzeichnen. Über die Ratifizierung wird das Parlament entscheiden.


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