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Der Professor hat Studentinnen und Mitarbeiterinnen berührt und zum «schmusen» aufgefordert. © AL

Grabschender Professor behält Job

fs /  Ein Professor, der jahrelang Studentinnen sexuell belästigt hat, wird nicht entlassen. Er muss lediglich eine Busse zahlen.

Ein Professor der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) muss wegen jahrelanger sexueller Belästigung von Studentinnen und Mitarbeiterinnen eine Geldstrafe von vier Monatsgehältern zahlen. Dies hat die zuständige Disziplinarkommission des österreichischen Wissenschaftsministeriums entschieden. Als strafmildernd beurteilte sie, dass der Professor seine Pflichten in Forschung und Lehre erfüllt, Reue gezeigt und zur Wahrheitsfindung beigetragen habe. Im Wiederholungsfall werde er entlassen.
«Wo kann ich ihn reinrammen?»
Aus dem Entscheid der Disziplinarkommission geht hervor, dass der Professor wiederholt Körperkontakt zu Studentinnen und Mitarbeiterinnen gesucht, sie berührt und zum «schmusen» aufgefordert hat. Mehrere belästigte er verbal und tätlich während des Unterrichtes, andere in seinem Büro oder bei Treffen ausserhalb der Universität. Auch virtuell belästigte er Studentinnen und Mitarbeiterinnen. So schickte er einer Studentin per E-Mail ein Foto eines Penis mit dem Kommentar «Wo hast du Platz für mich, wo ich ihn reinrammen kann?».
Kritik an Disziplinarkommission
Der zuständige Disziplinaranwalt, der dem Wissenschaftsministerium unterstellt ist, hält den Entscheid der Disziplinarkommission für «schuldangemessen» und hat deshalb keine Berufung eingelegt. Dies kritisiert der Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ). In einer Anfrage will er vom Wissenschaftsministerium wissen, warum der Disziplinaranwalt keine Beschwerde gegen den Entscheid der Disziplinarkommission eingelegt hat. Aus diesem gehe deutlich hervor, dass der Professor «regelmässig und gezielt» vorgegangen sei. Im Fall einer Beschwerde wäre der Fall vor das Höchstgericht, den Verwaltungsgerichtshof, gekommen.
Täter bleibt anonym
Christoph Badelt, Rektor der WU, kritisiert, dass die Universität den Professor aufgrund des Beamtendienstrechtes weder entlassen noch versetzen kann. Sie dürfe wegen des Amtsgeheimnisses nicht einmal seinen Namen nennen und damit Frauen vor ihm warnen. Mittlerweile hat sich die Universität mit dem Professor auf eine Karenzierung für vier Jahre geeinigt. In dieser Zeit bekommt er keinen Lohn. Theoretisch kann er danach wieder an der Universität unterrichten. Michael Meyer, Vizerektor für Personal an der WU, forderte im «Standard» die Politik auf, den Universitäten mehr Kompetenzen zu geben.


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