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Emma Holten, Opfer von Rache-Fotos, protestierte mit eigenen Bildern gegen die Blossstellung. © HF

Rache-Fotos werden Straftatbestand

fs /  Wer Ex-Geliebte mit freizügigen Bildern blossstellt, muss in immer mehr Ländern mit einer Haftstrafe rechnen.

Solche Rache-Pornos gelten als neuere Form der sexuellen Gewalt im Internet. In Frankreich hat die Nationalversammlung in erster Lesung einem Gesetz zugestimmt, das es verbietet, ohne Zustimmung der Ex-Geliebten «sexuell eindeutige» Darstellungen in Bild oder Ton beispielsweise in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen. Ob die Aufnahmen einvernehmlich entstanden sind oder nicht, spielt keine Rolle. Als Strafe drohen zwei Jahre Gefängnis und 60’000 Euro (65’000 Franken) Geldbusse. Die zweite Parlamentskammer, der Senat, wird im Frühjahr über das Gesetz zur «digitalen Republik» entscheiden, berichtet «Le Parisien».

Uneinheitliche Rechtsprechung beenden
Das Gesetz soll die Rechtsprechung in Fällen von Rache-Pornos vereinheitlichen. Französische Gerichte mussten diese bisher aufgrund von anderen Straftatbeständen wie Ehrverletzung, Erpressung oder Verletzung des Persönlichkeitsschutzes beurteilen. Die Folge war eine uneinheitliche Rechtsprechung. So wurde letztes Jahr ein Mann zu zwei Jahren Haft verurteilt, der intime Fotos seiner Ex-Frau veröffentlicht hatte. Hingegen wurde ein Mann freigesprochen, der ein Sexvideo von sich und seiner Ex-Frau auf Facebook veröffentlicht hatte.

Partner müssen Fotos löschen
Opfer von Rache-Pornos sind vor allem Frauen. Ein expliziter Straftatbestand sind sie erst in wenigen Ländern wie Kanada, Japan, den Philippinen und der Hälfte der Bundesstaaten in den USA.
In Grossbritannien sind Rache-Pornos seit letztem Jahr ein Straftatbestand. Als Höchststrafe drohen zwei Jahre Haft. In den meisten europäischen Ländern hingegen gibt es noch keinen expliziten Straftatbestand für Rache-Pornos.
In Deutschland hat der Bundesgerichtshof Ende letzten Jahres entschieden, dass Partner intime Fotos auf Wunsch der Partnerin nach dem Ende einer Beziehung löschen müssen. Das gilt auch für Bilder, die im gegenseitigen Einverständnis entstanden sind. Das Höchstgericht begründete sein Urteil mit dem Recht auf das eigene Bild.


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