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In Deutschland dürfen Erzieherinnen an staatlichen Kitas ein Kopftuch tragen. © dapd

Kontroverse um Kopftuch in Kita

fs /  In Deutschland darf eine Muslimin bei der Arbeit in einer staatlichen Kindertagesstätte ein Kopftuch tragen. Das Urteil hat kontroverse Reaktionen ausgelöst.

Eine muslimische Erzieherin darf bei ihrer Arbeit in einer kommunalen Kindertagesstätte (Kita) ein Kopftuch tragen. Das Bundesverfassungsgericht hat in letzter Instanz entschieden, dass ein pauschales Verbot gegen die Glaubensfreiheit verstösst. Die Vorinstanzen waren bis zum Bundesarbeitsgericht der Meinung, dass die gesetzliche Neutralitätspflicht für Angestellte in staatlichen Kitas Vorrang hat.

Pauschales Verbot ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht begründet sein Urteil mit der «religiös-pluralistischen Gesellschaft» in Deutschland. Ein pauschales Verbot verletze die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Erzieherin. Diese habe weder missioniert, noch den Kita-Frieden oder die Neutralität der Kita gefährdet. Eine rein «abstrakte Gefahr» reiche für ein Verbot nicht aus. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil seine Rechtsprechung bestätigt: Kopftuchverbote in Kitas und Schulen sind nur im Einzelfall zulässig, wenn beispielsweise eine Lehrperson missioniert. Das Urteil hat kontroverse Reaktionen ausgelöst.

«Schleichende Gefahr»
Die Befürworterinnen und Befürworter eines Kopftuchverbotes in staatlichen Kitas warnen, dass die «abstrakte Gefahr» gross sei, weil sie schleichend daher komme. Ein Kopftuch sei ein Bekenntnis, mit dem in der Kita bereits kleine Kinder, die noch beeinflussbar sind, konfrontiert werden. Dieses Bekenntnis betreffe Werte, die den Werten im Grundgesetz (Verfassung) oft widersprechen. In Deutschland schürten Fundamentalisten seit Jahrzehnten Konflikte um das Kopftuch. Sie versuchten systematisch, auf dem Rechtsweg ihre Werte durchzusetzen. Die staatliche Neutralität müsse deshalb Vorrang vor der Glaubensfreiheit haben. Der Staat dürfe sich nicht zum Gehilfen eines fundamentalistischen Islams machen.

«Persönliche Angelegenheit»
Die Gegnerinnen und Gegner eines Kopftuchverbotes in staatlichen Kitas argumentieren, dass ein Verbot eine symbolische Massnahme zulasten einer unbeliebten Minderheit sei. Das Tragen eines Kopftuches sei eine persönliche Angelegenheit und gefährde die staatliche Neutralität nicht. Das Kopftuch sei kein politisches, sondern ein religiöses Bekenntnis. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes schütze die gelebte Vielfalt in Deutschland und damit die offene Gesellschaft. Auch muslimische Kinder sollen in Kitas erleben, dass sie dazu gehören. Und alle Kinder sollen erfahren, dass Frauen mit und ohne Kopftuch Autoritätspersonen sein können.


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