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Auf eine Eizellen-«Spende» folgt die Zeugung im Reagenzglas. © HS

Bei der Eizellen-«Spende» geht es nicht um Gleichstellung

fs /  Die Schweiz soll die Eizellen-«Spende» rechtlich mit der Samenspende gleichstellen, fordert eine Politikerin. Doch «Gleichstellung» ist ein falsches Argument.

Die grünliberale Nationalrätin Katja Christ fordert mit einer parlamentarischen Initiative das Verbot der Eizellen-«Spende» aufzuheben. Sie argumentiert wie die Fruchtbarkeitsindustrie, was nicht erstaunlich ist: Christ ist seit kurzem im Stiftungsrat der Lobbyorganisation «Gen Suisse». Sie behauptet, es sei diskriminierend, wenn man Samenspenden erlaubt, Eizellen-«Spenden» aber verbiete. «Wir müssen endlich im 21. Jahrhundert ankommen», sagte sie im «Tages-Anzeiger». Doch eine Eizellen-«Spende» ist im Unterschied zur Samenspende ein medizinischer Eingriff, von dem die «Spenderinnen» keinen Nutzen haben. Im Gegenteil: Die gesundheitlichen Risiken für «Spenderinnen» sind gross.

Risikoreiche «Spende»
Für eine «Spende» braucht es eine hormonelle Stimulation und die Entnahme von Eizellen. Das ist ein invasiver Eingriff in den Körper, der mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden ist. Die Eierstöcke müssen mit Hormonen stimuliert werden, damit möglichst viele Eizellen reifen und entnommen werden können. Bekannte Nebenwirkungen sind Blutungen, Stimmungsschwankungen, Unterleibs- und Kopfschmerzen und Thrombosen. Die Hyperstimulation steht zudem im Verdacht, Eierstock- und Gebärmutterkrebs zu fördern. Die Entnahme der Eizellen mittels einer Punktion erfordert Beruhigungsmittel oder eine lokale Narkose. Dabei kann es zu Blutungen und Infektionen kommen. Wenn der Eileiter verletzt wird, droht Unfruchtbarkeit.

Spenderinnen sind Frauen in Not
Wegen dieser Risiken spendet kaum eine Frau, ohne dafür bezahlt zu werden. Die Eizellen-«Spende» hat also wenig mit Gleichstellung und viel mit einem Geschäft zu tun, das auf einem Wohlstandsgefälle basiert. Nur wer Geld hat, kann sich die sehr teure Behandlung leisten. Und nur wer Geld braucht, stellt seinen Körper für die risikoreiche Eizellen-«Spende» zur Verfügung. Die grüne Nationalrätin Irene Kälin sagte kürzlich in der «Neuen Zürcher Zeitung»: «Ich fürchte, bei einer Legalisierung würden wir die prekäre Situation von Spenderinnen aus dem Ausland ausnutzen, um uns unsere Lebensträume zu erfüllen.» Sogar Peter Fehr, Leiter der Kinderwunsch-Klinik OVA in Zürich, spricht von notwendigen Importen im Fall einer Legalisierung: «Ich bezweifle, dass eine Schweizerin ihre Eizellen für 1000 Franken spenden würde.» 1000 Euro «Aufwandentschädigung» erhalten zurzeit «Spenderinnen» in Spanien, wo die Eizellen-«Spende» legal ist.

Auftraggeberinnen machen sich falsche Hoffnungen
Die Auftraggeberinnen gehen vor allem ein finanzielles Risiko ein, da die Behandlung sehr teuer und die Erfolgschancen immer noch gering sind: Eine gespendete Eizelle wird im Reagenzglas mit dem Samen des Mannes befruchtet und dann der Frau eingepflanzt. Die Erfolgsrate solcher In-Vitro-Fertilisationen (IVF) stagniert seit Jahren. Höchstens ein Fünftel der behandelten Frauen bekommt auf diese Weise ein lebendes Kind. Doch das ist auch in den meisten Medien kein Thema.

Fruchtbarkeitskliniken profitieren
In Ländern, wo bezahlte Eizellen-«Spenden» legal sind, ist die Bezahlung für die «Spenderinnen» im Verhältnis zu den Kosten für die Auftraggeber gering. Das grosse Geschäft machen die Fruchtbarkeitskliniken, die seit Jahren für die Legalisierung lobbyieren. Mit Erfolg: «Eizellen spenden muss legal werden», titelte der «Tages-Anzeiger» kürzlich. Woher diese Eizellen kommen sollen, stand weder im Artikel noch im Kommentar. Ebenso unerwähnt blieb, dass Christ Vertreterin einer Lobbyorganisation ist.

Kein Anspruch auf ein Kind
Ein Netzwerk deutschsprachiger Wissenschaftlerinnen, Publizistinnen und Journalistinnen schrieb letztes Jahr in einer Stellungnahme, dass Menschen mit Kinderwunsch nicht das Recht erhalten dürfen, dafür «auf die Körper Dritter» zuzugreifen. «Die Reproduktionsfreiheit von Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch – gleich welcher sexuellen Orientierung – findet dort ihre Grenze, wo Dritte geschädigt werden. Aus dem Begehren nach einem Kind kann kein Anspruchsrecht auf ein ‘eigenes’ Kind abgeleitet werden.»


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

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