Lehmu-1

Das Verbot der Leihmutterschaft darf in der Schweiz nicht über das Ausland umgangen werden. © Av

Gericht bestätigt Verbot der Leihmutterschaft

fs /  Ein Ehepaar kann Kinder einer US-Leihmutter in der Schweiz nicht als seine Kinder anerkennen lassen. Es kann die Kinder lediglich adoptieren.

Dies hat in letzter Instanz das Bundesgericht entschieden und damit die Urteile der Vorinstanzen bestätigt. Das Höchstgericht hatte den Fall eines Schweizer Ehepaares zu beurteilen. Dieses hatte in Kalifornien von einer Leihmutter Zwillinge austragen lassen. Nach kalifornischem Recht ist dies legal. In der Schweiz hingegen ist Leihmutterschaft verboten.
Biologisch nicht verwandt
Die Kinder sind biologisch mit dem Schweizer Ehepaar nicht verwandt, da die Embryonen mit gespendeten Ei- und Samenzellen gezeugt wurden. Die Zwillinge sind mittlerweile dreieinhalb Jahre alt und leben bei dem Ehepaar in der Schweiz. Nach kalifornischem Recht sind die beiden Kinder des Ehepaares. Nach Schweizer Recht hingegen sind sie elternlos und haben deshalb auch einen Vormund.
Schutz vor Kommerzialisierung
Das Bundesgericht hat diese Rechtslage bestätigt. Das Höchstgericht begründete sein Urteil mit dem Verbot der Leihmutterschaft in der Verfassung. Dieses diene dazu, Kinder davor zu bewahren, zur Ware degradiert zu werden. Leihmütter sollen vor der Kommerzialisierung ihres Körpers geschützt werden. Das Ehepaar habe ohne Unterbruch in der Schweiz gewohnt und keinen Bezug zu den USA. Das in der Schweiz als fundamental angesehene Verbot der Leihmutterschaft könne nicht mit dem Engagement einer Leihmutter im Ausland umgangen werden. Die Rechtsunsicherheit für die Kinder können die Eltern mit einer Adoption beenden, sagt das Bundesgericht. Der Aufenthalt der Kinder in der Schweiz sei bis zu einem Entscheid nicht gefährdet.
Legalisierung der Leihmutterschaft geplant
Leihmutterschaft ist in den meisten europäischen Ländern verboten. In der Schweiz schützt das Höchstgericht dieses Verbot. Andernorts hingegen weicht die Rechtssprechung es zunehmend auf. Sie anerkennt Kinder von ausländischen Leihmüttern insbesondere dann, wenn ein Elternteil mit dem Kind verwandt ist. Als Begründung dient meist das Kindeswohl, das Vorrang vor dem Verbot der Leihmutterschaft habe. In Deutschland hat das Höchstgericht Ende letzten Jahres entschieden, dass der Staat ein Paar als Eltern eines Kindes anerkennen muss, das eine Leihmutter in den USA geboren hat. Ein Gericht in Kalifornien hatte das Paar rechtlich als Eltern des Kindes anerkannt. Der Bundesgerichtshof begründete seinen Entscheid damit, dass ausländische Urteile grundsätzlich anzuerkennen seien.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlangt, dass die Staaten Kinder von ausländischen Leihmüttern anerkennen. Und nun plant die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH), Leihmutterschaft weltweit zu legalisieren. Die Konferenz, deren Aufgabe es ist, auf internationaler Ebene minimale Standards für das Privatrecht vorzuschlagen, soll Anfang 2016 entscheiden. Die Legalisierung der Leihmutterschaft stösst bei Frauenrechtsaktivistinnen auf Kritik. Sie fordern mit der internationalen Petition «Stop Surrogacy Now» (Stoppt Leihmutterschaft jetzt) ein weltweites Verbot. Leihmutterschaft verletze die Menschenrechte von Frauen und Kindern. Es gebe kein Recht auf ein Kind.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

keine

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

IBAN: CH 0309000000604575581