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Schwangere sollen vor der 13. Woche nicht über das Geschlecht ihres Kindes informiert werden. © iug

Staat will Schwangere bevormunden

/  In der Schweiz sollen Schwangere das Geschlecht ihres Kindes erst nach der 12. Woche erfahren. Das hat eine Kontroverse ausgelöst.

Neue Gentests ermöglichen es, das Geschlecht eines Kindes bereits ab der neunten Schwangerschaftswoche zuverlässig im Blut der Schwangeren festzustellen. Die Schweizer Regierung will eine vorgeburtliche Geschlechterselektion verhindern und es Ärztinnen und Ärzten deshalb verbieten, Schwangeren das Geschlecht vor der 13. Schwangerschaftswoche mitzuteilen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Abtreibung in der Schweiz ohne Angabe von Gründen legal.

«Deckmantel zur Geschlechterselektion»
SP-Nationalrätin Pascale Bruderer hat die Gesetzesänderung vorgeschlagen. Sie wolle verhindern, dass die Fristenregelung als «Deckmantel zur Geschlechterselektion» missbraucht werden und deshalb infrage gestellt werden könne. Das vorgeschlagene Informationsverbot stiess in Fachkreisen auf Kritik. In einem Kommentar warf darauf der «Tages-Anzeiger» den «Feministinnen» vor, sie würden Frauen keinen Dienst erweisen, wenn sie Informationen über werdende Kinder fordern, die über Angaben zu schweren Krankheiten hinausgehen. Das setze Frauen «zusätzlich unter Druck». Offenbar in Unkenntnis des jahrzehntelangen Kampfes für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen über ihren Körper fragte die Kommentatorin: «Was ginge verloren, wenn eine werdende Mutter das Geschlecht ihres Kindes nicht mehr so früh erfährt, dass sie es straflos abtreiben könnte?»

Informationsverbot verletzt Selbstbestimmungsrecht
Laut Anne-Marie Rey, Initiantin der Fristenregelung, dürfen einer Frau Informationen nicht vorenthalten werden, wenn der Entscheid über einen Abbruch bei ihr liegt. Ein Abbruch aufgrund des Geschlechts sei moralisch nicht schlimmer als ein Abbruch wegen des Studiums oder der Karriere. Der Staat dürfe nicht entscheiden, welche Gründe für einen Abbruch gerechtfertigt seien und welche nicht, sagte Rey im «Tages-Anzeiger»: «Man kann nicht für das Selbstbestimmungsrecht der Frau sein und dann den Abbruch verbieten, wenn einem ein Entscheid nicht passt.» Diese Ansicht teilt unter anderen die Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz. Ein Verbot verletze «das Recht auf Wissen sowie das Recht auf Selbstbestimmung der Frau».

Abtreibungsgegner wollen ein Verbot
In Westeuropa und den USA lobbyieren vor allem Abtreibungsgegner für ein Verbot der Abtreibung aufgrund des Geschlechtes, schreibt Doris Stump in einem Beitrag für die «NZZ am Sonntag». Die frühere SP-Nationalrätin war im Europarat verantwortlich für den Bericht «Pränatale Geschlechterselektion in Europa». Die Praxis der Geschlechterselektion sei vor allem in China und Indien verbreitet und habe dort bisher mit Verboten nicht eingedämmt werden können. Geschlechterselektion sei zudem nicht mehr auf Abtreibungen beschränkt, sondern werde beispielsweise in den USA auch im Rahmen der Zeugungen im Reagenzglas praktiziert. Der Uno-Bevölkerungsfonds (UNFPA) empfiehlt laut Stump statt eines Verbotes Information der Öffentlichkeit und der Mitarbeitenden im Gesundheitswesen.

In Deutschland ist bereits Gesetz, was die Schweizer Regierung plant: Ärztinnen und Ärzte dürfen laut dem Gendiagnostik-Gesetz Schwangeren das Geschlecht des Kindes frühestens nach Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche mitteilen. Norwegen hat ein ähnliches Gesetz. In anderen europäischen Ländern gibt es laut dem Schweizer Bundesamt für Gesundheit keine solchen Regelungen.


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